Glossar - Arbeitssicherheit


Glossar Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz in NRW

Herzlich willkommen zu unserem Glossar für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, speziell zugeschnitten auf die Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Begriffe und der staatlichen Stellen, die sich mit dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in NRW beschäftigen.

Wichtige Begriffe und Themen

  • Arbeitssicherheit: Beschreibt den Zustand, bei dem das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz durch technische und organisatorische Maßnahmen minimiert wird.

  • Arbeitsschutz: Ein umfassender Begriff, der alle Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten einschließt. Er beugt sowohl Arbeitsunfällen als auch Berufskrankheiten vor.

  • Gefährdungsbeurteilung (GBU): Die gesetzlich vorgeschriebene, systematische Bewertung aller potenziellen Gefahren für die Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen.

  • Betriebsanweisung: Eine schriftliche Anweisung, die über den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Maschinen oder Gefahrstoffen informiert.

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa): Ein speziell ausgebildeter Experte, der den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes berät und unterstützt.

  • DGUV Vorschrift 2: Eine zentrale Vorschrift, die regelt, wie Unternehmen von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut werden müssen.

  • Brandschutz: Alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden vorbeugen und die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen.


Staatliche und berufsständische Stellen in NRW

In Nordrhein-Westfalen sind verschiedene Behörden und Institutionen für die Überwachung und Beratung im Bereich Arbeitsschutz zuständig:

  • Bezirksregierungen: Die in NRW für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden sind die fünf Bezirksregierungen. Sie übernehmen die Aufgaben der ehemaligen Gewerbeaufsichtsämter und führen die Betriebsbesichtigungen und Kontrollen durch.

  • Berufsgenossenschaften (BG): Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften bundesweit für die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zuständig. Sie sind nach Branchen gegliedert.

    • Die passende BG für Ihr Unternehmen finden Sie über die DGUV.

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erarbeitet die DGUV bundesweit Vorschriften und Regeln für den Arbeitsschutz und fördert die Prävention.

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Die BAuA ist eine Forschungseinrichtung des Bundes, die in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der menschengerechten Arbeitsgestaltung berät. Ihre Forschungsergebnisse und Empfehlungen sind auch in NRW maßgeblich.

  • Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA): Die GDA ist eine Initiative von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Deutschland, deren Ziele auch in NRW umgesetzt werden.

Wofür steht KUHP ?

Kompetenz.
Unterstützung.
Handlung.
Prävention.

Die KUHP Akademie unterstützt Ihr Unternehmen dabei, ein Fundament aus vier zentralen Säulen zu errichten: Wir vermitteln die Kompetenz zur Einhaltung von Sicherheitsstandards, zeigen Ihnen, wie Sie eine nachhaltige Unterstützung für Ihr Team sicherstellen, und befähigen Sie, konkrete Handlungen umzusetzen. All das mit dem übergeordneten Ziel, eine starke Kultur der Prävention in Ihrem gesamten Betrieb zu verankern.


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