Gefährdungsbeurteilung nach DGUV, GDA und BAuA
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der professionellen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der DGUV sowie den Empfehlungen der BAuA und GDA.
Eine systematische Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage eines wirksamen betrieblichen Arbeitsschutzes. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren festzulegen.
Systematische Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz
Bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen orientieren wir uns an anerkannten Arbeitsschutzstandards sowie den Empfehlungen der:
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
- GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie)
- BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie)
Durch diese strukturierte Vorgehensweise lassen sich betriebliche Gefährdungen nachvollziehbar dokumentieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung ableiten.
Gefährdungsfaktoren in der Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden unterschiedliche Gefährdungsfaktoren systematisch betrachtet und bewertet.
1. Organisatorische Faktoren
Hierzu zählen betriebliche Regelungen und organisatorische Maßnahmen im Arbeitsschutz, beispielsweise Unterweisungen, Verantwortlichkeiten oder Erste-Hilfe-Organisationen.
2. Gefährdungen durch Arbeitsplatzgestaltung
Bewertet werden Risiken durch Arbeitsräume, Verkehrswege, Arbeitsplätze sowie besondere Arbeitsbereiche wie enge Räume oder gefährliche Bereiche.
3. Mechanische Gefährdungen
Mechanische Risiken entstehen unter anderem durch Maschinen, bewegliche Teile, scharfe Oberflächen sowie Stolper-, Rutsch- und Absturzgefahren.
4. Elektrische Gefährdungen
Elektrische Gefährdungen umfassen Risiken durch elektrische Anlagen, Betriebsmittel, Stromschlag oder elektrostatische Entladungen.
5. Gefährdungen durch Gefahrstoffe
Hier werden gesundheitliche Risiken durch chemische Stoffe, Gefahrstoffe oder gefährliche Dämpfe und Stäube bewertet.
6. Brand- und Explosionsgefährdungen
Diese Gefährdungen betreffen mögliche Brandereignisse oder Explosionen durch entzündliche Stoffe, technische Defekte oder gefährliche Reaktionen.
7. Biologische Gefährdungen
Dazu gehören Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe wie Viren, Bakterien, Pilze oder andere Mikroorganismen.
8. Physikalische Einwirkungen
Bewertet werden unter anderem Lärm, Vibrationen, Strahlung, elektromagnetische Felder sowie klimatische Belastungen am Arbeitsplatz.
9. Physische Belastungen
Hierzu zählen körperliche Belastungen wie Heben und Tragen von Lasten, Zwangshaltungen oder repetitive Bewegungsabläufe.
10. Psychische Belastungen
Psychische Belastungen entstehen beispielsweise durch Zeitdruck, Arbeitsverdichtung, organisatorische Abläufe oder soziale Faktoren im Unternehmen.
Rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Erstellung, Dokumentation und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen nach gesetzlichen Vorgaben.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG
- Gefahrstoffbeurteilungen
- Arbeitsplatzanalysen
- Dokumentation von Schutzmaßnahmen
- Unterstützung bei DGUV-Anforderungen
- Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit und betrieblicher Arbeitsschutz
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt KUHP Arbeitssicherheit Unternehmen bei der praktischen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz.
Durch strukturierte Gefährdungsbeurteilungen und praxisnahe Sicherheitsmaßnahmen tragen wir dazu bei, Arbeitsplätze sicherer und Arbeitsprozesse rechtskonform zu gestalten.
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