Fachkraft für Arbeitssicherheit | DGUV Betreuung & Gefährdungsbeurteilung


Fachkraft für Arbeitssicherheit | DGUV Betreuung & Gefährdungsbeurteilung


Fachkraft für Arbeitssicherheit

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Unternehmen

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen im Niederrhein und Nordrhein-Westfalen bei der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sowie bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im betrieblichen Arbeitsschutz.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten wir Unternehmen bei Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen und der rechtssicheren Organisation des Arbeitsschutzes.

Beratung anfragen


Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2

Unternehmen sind verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherzustellen. Grundlage hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen verschiedener Branchen bei der praktischen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz.

  • Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen
  • Arbeitsschutzorganisation
  • Vorbereitung auf Behördenprüfungen
  • Dokumentation im Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Pflicht nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Unternehmen müssen Gefährdungen systematisch bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen dokumentieren.

Wir unterstützen Unternehmen unter anderem bei:

  • Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze
  • Gefahrstoffbeurteilungen
  • psychischen Gefährdungsbeurteilungen
  • Gefährdungsbeurteilungen für Maschinen und Arbeitsmittel
  • Dokumentation von Schutzmaßnahmen
  • regelmäßigen Aktualisierungen

Weitere Informationen zur gesetzlichen Gefährdungsbeurteilung sowie zu Anforderungen nach ArbSchG und DGUV finden Sie auf unserer Themenseite.


Betriebsanweisungen und Sicherheitsunterweisungen

Betriebsanweisungen und Unterweisungen gehören zu den grundlegenden Pflichten im betrieblichen Arbeitsschutz. Unternehmen sind verpflichtet, Beschäftigte regelmäßig über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu informieren.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei:

  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Unterweisungsnachweisen
  • rechtssicherer Dokumentation

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Betriebsanweisungen.


Arbeitsschutz für Unternehmen im Niederrhein und NRW

KUHP Arbeitssicherheit betreut Unternehmen verschiedener Branchen im Niederrhein, Ruhrgebiet und Nordrhein-Westfalen.

  • Industrieunternehmen
  • Logistikbetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Produktionsbetriebe
  • Lager und Versand
  • Büroarbeitsplätze

Regionale Betreuung im Niederrhein und NRW

Wir betreuen Unternehmen unter anderem in folgenden Städten und Regionen:


Vorbereitung auf Berufsgenossenschafts- und Behördenprüfungen

Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden kontrollieren regelmäßig die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Unternehmen.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei:

  • Vorbereitung auf Behördenprüfungen
  • Prüfung bestehender Arbeitsschutzunterlagen
  • Optimierung von Dokumentationen
  • Vorbereitung auf Audits
  • Begleitung von Sicherheitsbegehungen

Arbeitsschutz nach ASiG, ArbSchG und DGUV

Unsere Leistungen orientieren sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Regeln im Arbeitsschutz.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Vorschrift 2
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Häufige Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wann benötigt ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Unternehmen benötigen abhängig von Branche, Mitarbeiterzahl und Gefährdungspotenzial eine sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Was macht eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen und der Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzanforderungen.

Wer darf Gefährdungsbeurteilungen erstellen?

Gefährdungsbeurteilungen sollten von fachkundigen Personen mit Kenntnissen im Arbeitsschutz erstellt werden.

Wie oft müssen Unterweisungen durchgeführt werden?

Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen durchgeführt werden.


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KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen und der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV und ASiG.

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KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an.

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