DGUV Vorschrift 2 - KUHP Arbeitssicherheit


DGUV Vorschrift 2 erklärt | Fachkraft für Arbeitssicherheit & sicherheitstechnische Betreuung


DGUV Vorschrift 2

DGUV Vorschrift 2 – Sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen in Deutschland. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie eine arbeitsmedizinische Betreuung bereitzustellen.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 sowie bei der Organisation moderner Arbeitsschutzstrukturen nach Arbeitsschutzgesetz, ASiG und DGUV.

Beratung zur DGUV Vorschrift 2 anfragen


Was ist die DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie beschreibt die Anforderungen an die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen.

Die Vorschrift verpflichtet Unternehmen dazu, geeignete Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten umzusetzen.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Arbeitsschutzorganisation
  • Unfallprävention
  • Dokumentation im Arbeitsschutz

Welche Unternehmen betrifft die DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 gilt grundsätzlich für alle Unternehmen mit Beschäftigten – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Dazu gehören unter anderem:

  • Industrieunternehmen
  • Produktionsbetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Lager- und Logistikunternehmen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Gartenbaubetriebe
  • Bürobetriebe
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Verwaltungsunternehmen

Weitere Informationen zu branchenspezifischem Arbeitsschutz finden Sie auf unserer Seite Arbeitssicherheit Branchen.


Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2

Unternehmen müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Diese unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

  • Beratung im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Unfallprävention
  • Arbeitsschutzorganisation
  • Begleitung von Behörden- und BG-Prüfungen
  • Beratung zu Schutzmaßnahmen

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.


Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

Die Grundbetreuung umfasst allgemeine Aufgaben im Arbeitsschutz und richtet sich nach Branche sowie Anzahl der Beschäftigten.

Typische Inhalte der Grundbetreuung:

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Organisation des Arbeitsschutzes
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Beratung des Unternehmens
  • Arbeitsschutzdokumentation
  • Unterstützung bei Arbeitsschutzmaßnahmen

Betriebsspezifische Betreuung

Zusätzlich zur Grundbetreuung müssen individuelle Gefährdungen und Besonderheiten des Unternehmens berücksichtigt werden.

Typische Themen der betriebsspezifischen Betreuung:

  • Gefahrstoffe
  • Maschinen und Produktionsanlagen
  • Baustellen
  • psychische Belastungen
  • Schichtarbeit
  • Brandschutz
  • Evakuierung
  • innerbetrieblicher Verkehr
  • Pflegeeinrichtungen
  • Arbeiten mit besonderen Gefährdungen

Gefährdungsbeurteilungen nach DGUV Vorschrift 2

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil der DGUV Vorschrift 2 und Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Unternehmen müssen Gefährdungen systematisch erfassen, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen dokumentieren.

Typische Bereiche:

  • Arbeitsplätze
  • Maschinen
  • Gefahrstoffe
  • psychische Belastungen
  • Arbeitsmittel
  • Bildschirmarbeitsplätze
  • Baustellen
  • Pflegebereiche

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Gefährdungsbeurteilung.


Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 2

Beschäftigte müssen regelmäßig über Gefahren, Schutzmaßnahmen und sicheres Verhalten unterwiesen werden.

Typische Unterweisungsthemen:

  • allgemeiner Arbeitsschutz
  • Gefahrstoffe
  • Maschinensicherheit
  • Brandschutz
  • Evakuierung
  • PSA
  • Hygiene
  • Arbeitsmittel

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Unterweisung im Arbeitsschutz.


Betriebsanweisungen und Dokumentation

Die DGUV Vorschrift 2 erfordert eine strukturierte Arbeitsschutzdokumentation. Unternehmen müssen zahlreiche Unterlagen aktuell und nachvollziehbar dokumentieren.

Dazu gehören unter anderem:

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisungsnachweise
  • Prüfnachweise
  • Bestellungen von Verantwortlichen
  • Gefahrstoffdokumentationen

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten:


DGUV Vorschrift 2 und Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften kontrollieren regelmäßig, ob Unternehmen die Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 umsetzen.

Geprüft werden unter anderem:

  • Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen
  • Betriebsanweisungen
  • Arbeitsschutzdokumentation
  • Organisation des Arbeitsschutzes

DGUV Vorschrift 2 für verschiedene Branchen


Regionale Betreuung im Niederrhein und NRW

KUHP Arbeitssicherheit betreut Unternehmen unter anderem in:


Vorteile einer professionellen sicherheitstechnischen Betreuung

  • rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
  • Reduzierung von Arbeitsunfällen
  • strukturierte Arbeitsschutzorganisation
  • Vorbereitung auf Behörden- und BG-Prüfungen
  • Verbesserung interner Abläufe
  • Entlastung interner Ressourcen

Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 2

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?

Ja. Unternehmen mit Beschäftigten müssen eine sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sicherstellen.

Welche Unternehmen betrifft die DGUV Vorschrift 2?

Grundsätzlich alle Unternehmen mit Beschäftigten – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Was ist die Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung umfasst allgemeine Aufgaben im Arbeitsschutz wie Beratung, Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen.

Was ist die betriebsspezifische Betreuung?

Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt individuelle Gefährdungen und Besonderheiten eines Unternehmens.

Was kontrolliert die Berufsgenossenschaft?

Kontrolliert werden unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen und die Organisation des Arbeitsschutzes.


Jetzt Beratung zur DGUV Vorschrift 2 anfragen

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 sowie bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und der sicherheitstechnischen Betreuung.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

Kontakt aufnehmen

KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Wir arbeiten lösungsorientiert und zielführend.

KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an. 

Suchen Sie einen externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ? Dann sind Sie bei uns richtig.

Kontakt

Accessibility Toolbar

KUHP Arbeitssicherheit
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.