DGUV Vorschrift 2 – Sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen in Deutschland. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie eine arbeitsmedizinische Betreuung bereitzustellen.
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 sowie bei der Organisation moderner Arbeitsschutzstrukturen nach Arbeitsschutzgesetz, ASiG und DGUV.
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Was ist die DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie beschreibt die Anforderungen an die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen.
Die Vorschrift verpflichtet Unternehmen dazu, geeignete Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten umzusetzen.
Im Mittelpunkt stehen:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
- Gefährdungsbeurteilungen
- Sicherheitsunterweisungen
- Arbeitsschutzorganisation
- Unfallprävention
- Dokumentation im Arbeitsschutz
Welche Unternehmen betrifft die DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 gilt grundsätzlich für alle Unternehmen mit Beschäftigten – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Dazu gehören unter anderem:
- Industrieunternehmen
- Produktionsbetriebe
- Handwerksbetriebe
- Lager- und Logistikunternehmen
- Pflegeeinrichtungen
- Gartenbaubetriebe
- Bürobetriebe
- Dienstleistungsunternehmen
- Verwaltungsunternehmen
Weitere Informationen zu branchenspezifischem Arbeitsschutz finden Sie auf unserer Seite Arbeitssicherheit Branchen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2
Unternehmen müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Diese unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Beratung im Arbeitsschutz
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Sicherheitsunterweisungen
- Unfallprävention
- Arbeitsschutzorganisation
- Begleitung von Behörden- und BG-Prüfungen
- Beratung zu Schutzmaßnahmen
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Die Grundbetreuung umfasst allgemeine Aufgaben im Arbeitsschutz und richtet sich nach Branche sowie Anzahl der Beschäftigten.
Typische Inhalte der Grundbetreuung:
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Sicherheitsunterweisungen
- Beratung des Unternehmens
- Arbeitsschutzdokumentation
- Unterstützung bei Arbeitsschutzmaßnahmen
Betriebsspezifische Betreuung
Zusätzlich zur Grundbetreuung müssen individuelle Gefährdungen und Besonderheiten des Unternehmens berücksichtigt werden.
Typische Themen der betriebsspezifischen Betreuung:
- Gefahrstoffe
- Maschinen und Produktionsanlagen
- Baustellen
- psychische Belastungen
- Schichtarbeit
- Brandschutz
- Evakuierung
- innerbetrieblicher Verkehr
- Pflegeeinrichtungen
- Arbeiten mit besonderen Gefährdungen
Gefährdungsbeurteilungen nach DGUV Vorschrift 2
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil der DGUV Vorschrift 2 und Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Unternehmen müssen Gefährdungen systematisch erfassen, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen dokumentieren.
Typische Bereiche:
- Arbeitsplätze
- Maschinen
- Gefahrstoffe
- psychische Belastungen
- Arbeitsmittel
- Bildschirmarbeitsplätze
- Baustellen
- Pflegebereiche
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Gefährdungsbeurteilung.
Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 2
Beschäftigte müssen regelmäßig über Gefahren, Schutzmaßnahmen und sicheres Verhalten unterwiesen werden.
Typische Unterweisungsthemen:
- allgemeiner Arbeitsschutz
- Gefahrstoffe
- Maschinensicherheit
- Brandschutz
- Evakuierung
- PSA
- Hygiene
- Arbeitsmittel
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Unterweisung im Arbeitsschutz.
Betriebsanweisungen und Dokumentation
Die DGUV Vorschrift 2 erfordert eine strukturierte Arbeitsschutzdokumentation. Unternehmen müssen zahlreiche Unterlagen aktuell und nachvollziehbar dokumentieren.
Dazu gehören unter anderem:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen
- Unterweisungsnachweise
- Prüfnachweise
- Bestellungen von Verantwortlichen
- Gefahrstoffdokumentationen
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten:
DGUV Vorschrift 2 und Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaften kontrollieren regelmäßig, ob Unternehmen die Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 umsetzen.
Geprüft werden unter anderem:
- Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen
- Betriebsanweisungen
- Arbeitsschutzdokumentation
- Organisation des Arbeitsschutzes
DGUV Vorschrift 2 für verschiedene Branchen
- Arbeitssicherheit Industrie
- Arbeitssicherheit Handwerk
- Arbeitssicherheit Lager
- Arbeitssicherheit Gartenbau
- Arbeitssicherheit Pflege
- Arbeitssicherheit Bürobetriebe
Regionale Betreuung im Niederrhein und NRW
KUHP Arbeitssicherheit betreut Unternehmen unter anderem in:
Vorteile einer professionellen sicherheitstechnischen Betreuung
- rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
- Reduzierung von Arbeitsunfällen
- strukturierte Arbeitsschutzorganisation
- Vorbereitung auf Behörden- und BG-Prüfungen
- Verbesserung interner Abläufe
- Entlastung interner Ressourcen
Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 2
Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?
Ja. Unternehmen mit Beschäftigten müssen eine sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sicherstellen.
Welche Unternehmen betrifft die DGUV Vorschrift 2?
Grundsätzlich alle Unternehmen mit Beschäftigten – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Was ist die Grundbetreuung?
Die Grundbetreuung umfasst allgemeine Aufgaben im Arbeitsschutz wie Beratung, Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen.
Was ist die betriebsspezifische Betreuung?
Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt individuelle Gefährdungen und Besonderheiten eines Unternehmens.
Was kontrolliert die Berufsgenossenschaft?
Kontrolliert werden unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen und die Organisation des Arbeitsschutzes.
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KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 sowie bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und der sicherheitstechnischen Betreuung.
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