Leistungen im Arbeitsschutz für Unternehmen
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz sowie bei der rechtssicheren Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.
Unsere Leistungen umfassen Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Unterweisungen, Betriebsanweisungen und weitere Leistungen im betrieblichen Arbeitsschutz.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Unternehmen sind verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sicherzustellen. KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Unsere Leistungen umfassen:
- Beratung im Arbeitsschutz
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen
- Begehungen
- Arbeitsschutzorganisation
- Vorbereitung auf BG- und Behördenprüfungen
Mehr zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen im Arbeitsschutz umzusetzen.
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei:
- Grundbetreuung
- betriebsspezifischer Betreuung
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen
- Arbeitsschutzdokumentation
- Vorbereitung auf Berufsgenossenschaften
Gefährdungsbeurteilungen
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Unternehmen müssen Gefährdungen systematisch bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen dokumentieren.
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt bei:
- allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen
- psychischen Gefährdungsbeurteilungen
- Gefahrstoffbeurteilungen
- Gefährdungsbeurteilungen für Maschinen
- Dokumentationen nach Arbeitsschutzgesetz
Mehr zur Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen gehören zu den zentralen Pflichten im Arbeitsschutz. Beschäftigte müssen verständlich über Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden.
Wir erstellen Betriebsanweisungen unter anderem für:
- Maschinen
- Gefahrstoffe
- Arbeitsmittel
- Produktionsbereiche
- Lagerbereiche
- Pflegeeinrichtungen
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Regelmäßige Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei:
- jährlichen Pflichtunterweisungen
- Sicherheitsunterweisungen
- Gefahrstoffunterweisungen
- Brandschutzunterweisungen
- Evakuierungsunterweisungen
- Dokumentation von Unterweisungen
Mehr zu Unterweisungen im Arbeitsschutz
Gefahrstoffmanagement
Unternehmen müssen Gefahrstoffe sicher dokumentieren und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt bei:
- Gefahrstoffkatastern
- Sicherheitsdatenblättern
- Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
- Gefahrstoff-Unterweisungen
- Dokumentationen nach Gefahrstoffverordnung
Mehr zum Gefahrstoffmanagement
Arbeitsschutz Dokumentation
Eine vollständige und strukturierte Arbeitsschutzdokumentation ist ein wichtiger Bestandteil gesetzlicher Anforderungen.
Wir unterstützen Unternehmen bei:
- Unterweisungsnachweisen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfdokumentationen
- Betriebsanweisungen
- Dokumentation nach DGUV Vorschrift 2
Mehr zur Arbeitsschutz Dokumentation
Leistungen für verschiedene Branchen
KUHP Arbeitssicherheit betreut Unternehmen verschiedener Branchen im Niederrhein und NRW.
- Arbeitssicherheit Industrie
- Arbeitssicherheit Handwerk
- Arbeitssicherheit Lager
- Arbeitssicherheit Gartenbau
- Arbeitssicherheit Pflege
- Arbeitssicherheit Bürobetriebe
Regionale Betreuung im Niederrhein und NRW
KUHP Arbeitssicherheit betreut Unternehmen unter anderem in:
Vorteile professioneller Arbeitsschutzleistungen
- rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
- Reduzierung von Arbeitsunfällen
- strukturierte Arbeitsschutzorganisation
- Vorbereitung auf Behörden- und BG-Prüfungen
- Entlastung interner Ressourcen
- Verbesserung interner Abläufe
Häufige Fragen zu Arbeitsschutzleistungen
Welche Leistungen gehören zum Arbeitsschutz?
Typische Leistungen sind Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffmanagement und sicherheitstechnische Betreuung.
Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?
Ja. Unternehmen mit Beschäftigten müssen eine sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sicherstellen.
Was kontrolliert die Berufsgenossenschaft?
Geprüft werden unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Dokumentationen und die Organisation des Arbeitsschutzes.
Für welche Branchen bietet KUHP Arbeitsschutzleistungen an?
Unter anderem für Industrie, Handwerk, Lager, Gartenbau, Pflege und Bürobetriebe.
Jetzt Beratung zu unseren Leistungen im Arbeitsschutz anfragen
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz sowie bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
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