Leistungen - KUHP Arbeitssicherheit


Leistungen im Arbeitsschutz | Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung & DGUV Betreuung


Leistungen

Leistungen im Arbeitsschutz für Unternehmen

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz sowie bei der rechtssicheren Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.

Unsere Leistungen umfassen Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Unterweisungen, Betriebsanweisungen und weitere Leistungen im betrieblichen Arbeitsschutz.

Beratung anfragen


Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unternehmen sind verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sicherzustellen. KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung im Arbeitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen
  • Begehungen
  • Arbeitsschutzorganisation
  • Vorbereitung auf BG- und Behördenprüfungen


Mehr zur Fachkraft für Arbeitssicherheit


DGUV Vorschrift 2

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen im Arbeitsschutz umzusetzen.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei:

  • Grundbetreuung
  • betriebsspezifischer Betreuung
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen
  • Arbeitsschutzdokumentation
  • Vorbereitung auf Berufsgenossenschaften


Mehr zur DGUV Vorschrift 2


Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Unternehmen müssen Gefährdungen systematisch bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen dokumentieren.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt bei:

  • allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen
  • psychischen Gefährdungsbeurteilungen
  • Gefahrstoffbeurteilungen
  • Gefährdungsbeurteilungen für Maschinen
  • Dokumentationen nach Arbeitsschutzgesetz


Mehr zur Gefährdungsbeurteilung


Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen gehören zu den zentralen Pflichten im Arbeitsschutz. Beschäftigte müssen verständlich über Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden.

Wir erstellen Betriebsanweisungen unter anderem für:

  • Maschinen
  • Gefahrstoffe
  • Arbeitsmittel
  • Produktionsbereiche
  • Lagerbereiche
  • Pflegeeinrichtungen


Mehr zu Betriebsanweisungen


Unterweisungen im Arbeitsschutz

Regelmäßige Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei:

  • jährlichen Pflichtunterweisungen
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Gefahrstoffunterweisungen
  • Brandschutzunterweisungen
  • Evakuierungsunterweisungen
  • Dokumentation von Unterweisungen


Mehr zu Unterweisungen im Arbeitsschutz


Gefahrstoffmanagement

Unternehmen müssen Gefahrstoffe sicher dokumentieren und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt bei:

  • Gefahrstoffkatastern
  • Sicherheitsdatenblättern
  • Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
  • Gefahrstoff-Unterweisungen
  • Dokumentationen nach Gefahrstoffverordnung


Mehr zum Gefahrstoffmanagement


Arbeitsschutz Dokumentation

Eine vollständige und strukturierte Arbeitsschutzdokumentation ist ein wichtiger Bestandteil gesetzlicher Anforderungen.

Wir unterstützen Unternehmen bei:

  • Unterweisungsnachweisen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Prüfdokumentationen
  • Betriebsanweisungen
  • Dokumentation nach DGUV Vorschrift 2


Mehr zur Arbeitsschutz Dokumentation


Leistungen für verschiedene Branchen

KUHP Arbeitssicherheit betreut Unternehmen verschiedener Branchen im Niederrhein und NRW.


Regionale Betreuung im Niederrhein und NRW

KUHP Arbeitssicherheit betreut Unternehmen unter anderem in:


Vorteile professioneller Arbeitsschutzleistungen

  • rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
  • Reduzierung von Arbeitsunfällen
  • strukturierte Arbeitsschutzorganisation
  • Vorbereitung auf Behörden- und BG-Prüfungen
  • Entlastung interner Ressourcen
  • Verbesserung interner Abläufe

Häufige Fragen zu Arbeitsschutzleistungen

Welche Leistungen gehören zum Arbeitsschutz?

Typische Leistungen sind Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffmanagement und sicherheitstechnische Betreuung.

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?

Ja. Unternehmen mit Beschäftigten müssen eine sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sicherstellen.

Was kontrolliert die Berufsgenossenschaft?

Geprüft werden unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Dokumentationen und die Organisation des Arbeitsschutzes.

Für welche Branchen bietet KUHP Arbeitsschutzleistungen an?

Unter anderem für Industrie, Handwerk, Lager, Gartenbau, Pflege und Bürobetriebe.


Jetzt Beratung zu unseren Leistungen im Arbeitsschutz anfragen

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz sowie bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

Kontakt aufnehmen

KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Wir arbeiten lösungsorientiert und zielführend.

KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an. 

Suchen Sie einen externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ? Dann sind Sie bei uns richtig.

Kontakt

Accessibility Toolbar

KUHP Arbeitssicherheit
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.