Gefährdungsbeurteilung - KUHP Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung und DGUV-Betreuung für Unternehmen

Willkommen bei KUHP Arbeitssicherheit – Ihrem Ansprechpartner für professionelle Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilungen und die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen nach DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz und begleiten Betriebe bei der Einführung wirksamer Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Gesundheitsgefahren und organisatorischen Risiken.

Warum ist Arbeitssicherheit wichtig?

Ein funktionierender Arbeitsschutz schützt Mitarbeiter, reduziert Ausfallzeiten und unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten. Arbeitssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Unternehmensorganisation und betrifft nahezu alle Branchen – vom Handwerksbetrieb bis zur Industrie.

Ziel der Arbeitssicherheit ist die Vermeidung von:

  • Arbeitsunfällen
  • Berufskrankheiten
  • gesundheitlichen Belastungen
  • organisatorischen Sicherheitsmängeln
  • Gefährdungen am Arbeitsplatz

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Unternehmen zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie zur arbeitsmedizinischen Betreuung. Grundlage hierfür sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen. Je nach Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial gelten unterschiedliche Anforderungen an Umfang und Organisation der Betreuung.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung aller relevanten Anforderungen nach:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Vorschrift 2
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich verpflichtende Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Arbeitgeber sind verpflichtet, mögliche Gefährdungen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt unter anderem:

  • Arbeitsmittel und Maschinen
  • Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
  • Arbeitsplätze und Arbeitsumgebung
  • ergonomische Belastungen
  • psychische Belastungen
  • Arbeitsabläufe und organisatorische Risiken

Die Ergebnisse werden dokumentiert und dienen als Grundlage für geeignete Schutzmaßnahmen sowie betriebliche Unterweisungen.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen mit praxisnahen und rechtssicheren Lösungen im betrieblichen Arbeitsschutz.

  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Arbeitsplatzbegehungen
  • Unterstützung bei DGUV-Anforderungen
  • Dokumentation und Maßnahmenplanung
  • Beratung zum betrieblichen Arbeitsschutz

Fachkraft für Arbeitssicherheit für Unternehmen

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten wir Unternehmen bei der praktischen Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzanforderungen. Dabei unterstützen wir Arbeitgeber, Führungskräfte und Verantwortliche bei der Organisation eines sicheren und rechtskonformen Arbeitsumfeldes.

Unsere Betreuung richtet sich unter anderem an:

  • Handwerksbetriebe
  • Industrieunternehmen
  • Logistikunternehmen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Gebäudereinigung
  • Bürobetriebe
  • Dienstleistungsunternehmen

Jetzt Beratung zur Arbeitssicherheit anfragen

Sie benötigen Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, der sicherheitstechnischen Betreuung oder bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen nach DGUV und ASiG? KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen mit praxisorientierten Lösungen im betrieblichen Arbeitsschutz.

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KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an.

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Wir arbeiten lösungsorientiert und zielführend.

KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an. 

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