Betriebsanweisungen - KUHP Arbeitssicherheit


Betriebsanweisungen erstellen | Arbeitsschutz, DGUV & Gefahrstoffe


Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen nach DGUV und Arbeitsschutzgesetz

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Erstellung rechtssicherer Betriebsanweisungen nach Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung und DGUV-Vorgaben.

Wir erstellen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen, Arbeitsmittel und betriebliche Arbeitsbereiche sowie die dazugehörige Dokumentation und Sicherheitsunterweisungen.

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Was sind Betriebsanweisungen?

Betriebsanweisungen sind schriftliche Anweisungen für Beschäftigte zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen, Maschinen und betrieblichen Gefährdungen.

Sie informieren Mitarbeitende über:

  • Gefahren am Arbeitsplatz
  • Schutzmaßnahmen
  • Verhalten im Gefahrenfall
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • ordnungsgemäße Nutzung von Arbeitsmitteln
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Betriebsanweisungen sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und der gesetzlichen Unterweisungspflicht.


Gesetzliche Grundlagen für Betriebsanweisungen

Die Erstellung von Betriebsanweisungen ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Vorgaben und technischen Regeln.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 1
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Betriebsanweisungen müssen verständlich, aktuell und für Beschäftigte zugänglich sein.


Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Unternehmen müssen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen spezielle Gefahrstoff-Betriebsanweisungen erstellen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Chemikalien
  • Reinigungsmittel
  • Lacke und Lösungsmittel
  • Öle und Schmierstoffe
  • Desinfektionsmittel
  • Gefahrstoffe in Produktion und Lager

Grundlage hierfür sind Sicherheitsdatenblätter, Gefährdungsbeurteilungen und die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Gefahrstoffmanagement.


Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsmittel

Auch Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel erfordern Betriebsanweisungen zur sicheren Nutzung im Betrieb.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei:

  • Betriebsanweisungen für Maschinen
  • Betriebsanweisungen für Flurförderzeuge
  • Betriebsanweisungen für elektrische Arbeitsmittel
  • Betriebsanweisungen für Produktionsanlagen
  • Betriebsanweisungen für Lager und Logistik

Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen

Betriebsanweisungen basieren auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung und sind eng mit den Schutzmaßnahmen im Unternehmen verbunden.

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage zur Identifikation von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf unserer Themenseite.


Sicherheitsunterweisungen und Unterweisungspflichten

Betriebsanweisungen müssen Beschäftigten im Rahmen regelmäßiger Sicherheitsunterweisungen erklärt werden.

Unternehmen sind verpflichtet, Mitarbeitende über:

  • Gefährdungen
  • Schutzmaßnahmen
  • sicheres Verhalten
  • Verhalten im Notfall
  • Nutzung von PSA

zu unterweisen und die Unterweisungen zu dokumentieren.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Unterweisung im Arbeitsschutz.


Betriebsanweisungen für Unternehmen verschiedener Branchen

KUHP Arbeitssicherheit erstellt Betriebsanweisungen für Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Arbeitsbereiche.

  • Industrieunternehmen
  • Logistik und Lagerwirtschaft
  • Handwerksbetriebe
  • Produktionsbetriebe
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Büroarbeitsplätze
  • Werkstätten

Regionale Betreuung im Niederrhein und NRW

Wir unterstützen Unternehmen unter anderem in folgenden Regionen:


Vorbereitung auf Behörden- und Berufsgenossenschaftsprüfungen

Bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften oder Arbeitsschutzbehörden werden Betriebsanweisungen regelmäßig geprüft.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei:

  • Prüfung bestehender Betriebsanweisungen
  • Aktualisierung von Dokumentationen
  • Vorbereitung auf Audits
  • rechtssicherer Dokumentation
  • Unterweisungsnachweisen

Häufige Fragen zu Betriebsanweisungen

Sind Betriebsanweisungen Pflicht?

Ja. Unternehmen müssen Betriebsanweisungen abhängig von Tätigkeiten, Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln erstellen.

Wer darf Betriebsanweisungen erstellen?

Betriebsanweisungen sollten durch fachkundige Personen mit Kenntnissen im Arbeitsschutz erstellt werden.

Wie oft müssen Betriebsanweisungen aktualisiert werden?

Betriebsanweisungen müssen regelmäßig überprüft und bei Änderungen von Arbeitsabläufen oder Gefahrstoffen angepasst werden.

Was wird bei Behördenprüfungen kontrolliert?

Kontrolliert werden unter anderem Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und die Arbeitsschutzorganisation.


Jetzt Betriebsanweisungen erstellen lassen

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Erstellung rechtssicherer Betriebsanweisungen sowie bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und der Arbeitsschutzdokumentation.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

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KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an.

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