Risikomatrix in der Gefährdungsbeurteilung – Risiken systematisch bewerten
Die Risikomatrix ist ein zentrales Instrument der Gefährdungsbeurteilung und unterstützt Unternehmen bei der systematischen Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Mit ihrer Hilfe lassen sich Risiken nachvollziehbar analysieren, priorisieren und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten.
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der professionellen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV-Vorschriften und den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
Was ist eine Risikomatrix?
Die Risikomatrix dient der Bewertung von Gefährdungen anhand von zwei wesentlichen Kriterien:
- Eintrittswahrscheinlichkeit – Wie wahrscheinlich ist das Eintreten eines Ereignisses?
- Schadensschwere – Welche gesundheitlichen oder betrieblichen Folgen können entstehen?
Durch die Kombination dieser Faktoren entsteht eine Risiko-Kennzahl, die den erforderlichen Handlungsbedarf sichtbar macht.
Bewertung von Risiken in der Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Risiken systematisch analysiert und dokumentiert. Die Risikomatrix ermöglicht eine nachvollziehbare Priorisierung von Schutzmaßnahmen im betrieblichen Arbeitsschutz.
Die Bewertung erfolgt üblicherweise anhand folgender Kriterien:
- Arbeitsmittel und Maschinen
- Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
- Arbeitsumgebung und Arbeitsplätze
- Arbeitsabläufe und organisatorische Prozesse
- psychische Belastungen
- ergonomische Risiken
Berechnung der Risiko-Kennzahl
Die Risiko-Kennzahl ergibt sich aus der Multiplikation von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere.
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Beispiel:
- Eintrittswahrscheinlichkeit: hoch (E = 3)
- Schadensschwere: schwere Verletzung (S = 4)
- Risiko-Kennzahl: 12
Die ermittelte Kennzahl dient als Grundlage für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip.
Bedeutung der Risiko-Kennzahlen
Die Risikobewertung unterstützt Unternehmen dabei, Maßnahmen entsprechend ihrer Dringlichkeit umzusetzen.
- Hohes Risiko: Sofortiger Handlungsbedarf und technische bzw. organisatorische Schutzmaßnahmen erforderlich.
- Mittleres Risiko: Maßnahmen zur Risikoreduzierung notwendig.
- Niedriges Risiko: Beobachtung und organisatorische Maßnahmen ausreichend.
- Kein relevantes Risiko: Keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
Gefährdungsbeurteilungen nach DGUV und ASiG
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen nach:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 2
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit analysieren betriebliche Risiken, bewerten Gefährdungen und unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Ihre Vorteile mit KUHP Arbeitssicherheit
- Praxisnahe Gefährdungsbeurteilungen
- Rechtssichere Dokumentation
- Unterstützung bei DGUV-Anforderungen
- Nachvollziehbare Risikobewertung
- Individuelle Maßnahmenplanung
- Betreuung durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Professionelle Unterstützung im Arbeitsschutz
Eine strukturierte Risikobewertung ist die Grundlage eines wirksamen Arbeitsschutzes. KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen sowie der nachhaltigen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens.