Sicherheitsfachkraft - KUHP Arbeitssicherheit


Sicherheitsfachkraft für Unternehmen | Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit


Sicherheitsfachkraft

Sicherheitsfachkraft für Unternehmen

Die Sicherheitsfachkraft – auch Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt – unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz sowie bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen im Niederrhein und NRW bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Arbeitsschutzdokumentationen und der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.


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Was ist eine Sicherheitsfachkraft?

Die Sicherheitsfachkraft unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz. Grundlage hierfür sind unter anderem das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

  • Beratung im Arbeitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Arbeitsschutzorganisation
  • Unfallprävention
  • Begleitung von Behörden- und BG-Prüfungen
  • Beratung zu Schutzmaßnahmen


Mehr zur Fachkraft für Arbeitssicherheit


Externe Sicherheitsfachkraft für Unternehmen

Viele Unternehmen nutzen eine externe Sicherheitsfachkraft zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz.

Eine externe Betreuung bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • fachliche Unterstützung im Arbeitsschutz
  • rechtssichere Dokumentationen
  • Entlastung interner Ressourcen
  • Vorbereitung auf BG- und Behördenprüfungen
  • regelmäßige Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • branchenspezifische Beratung

DGUV Vorschrift 2 und Sicherheitsfachkraft

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen.

Unternehmen müssen abhängig von Branche und Beschäftigtenzahl eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen.

Die Sicherheitsfachkraft unterstützt dabei unter anderem bei:

  • Grundbetreuung
  • betriebsspezifischer Betreuung
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen
  • Arbeitsschutzdokumentation
  • Organisation des Arbeitsschutzes


Mehr zur DGUV Vorschrift 2


Gefährdungsbeurteilungen durch Sicherheitsfachkräfte

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Unternehmen müssen Gefährdungen systematisch erfassen, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen dokumentieren.

Typische Bereiche:

  • Maschinen und Arbeitsmittel
  • Gefahrstoffe
  • psychische Belastungen
  • Bildschirmarbeitsplätze
  • Baustellen
  • Produktionsbereiche
  • Lagerbereiche
  • Pflegeeinrichtungen


Mehr zur Gefährdungsbeurteilung


Unterweisungen und Arbeitsschutzorganisation

Beschäftigte müssen regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

Typische Unterweisungsthemen:

  • allgemeiner Arbeitsschutz
  • Gefahrstoffe
  • Brandschutz
  • Evakuierung
  • Maschinensicherheit
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Arbeitsmittel

Weitere Informationen:


Gefahrstoffmanagement und Sicherheitsfachkraft

Unternehmen müssen Gefahrstoffe sicher dokumentieren und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.

Die Sicherheitsfachkraft unterstützt unter anderem bei:

  • Gefahrstoffverzeichnissen
  • Sicherheitsdatenblättern
  • Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
  • Gefahrstoff-Unterweisungen
  • Dokumentationen nach Gefahrstoffverordnung


Mehr zum Gefahrstoffmanagement


Berufsgenossenschaft und Sicherheitsfachkraft

Berufsgenossenschaften kontrollieren regelmäßig die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz.

Die Sicherheitsfachkraft unterstützt Unternehmen bei:

  • Vorbereitung auf BG-Prüfungen
  • Arbeitsschutzdokumentationen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen
  • Organisation des Arbeitsschutzes


Mehr zu Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutz


Sicherheitsfachkraft für verschiedene Branchen


Regionale Betreuung im Niederrhein und NRW

KUHP Arbeitssicherheit betreut Unternehmen unter anderem in:


Weitere Leistungen im Arbeitsschutz


Häufige Fragen zur Sicherheitsfachkraft

Ist eine Sicherheitsfachkraft Pflicht?

Unternehmen müssen eine sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sicherstellen.

Was macht eine Sicherheitsfachkraft?

Sie unterstützt Unternehmen bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Arbeitsschutzorganisation und Unfallprävention.

Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der Begriff Sicherheitsfachkraft wird häufig als Synonym für Fachkraft für Arbeitssicherheit verwendet.

Welche Unternehmen benötigen eine Sicherheitsfachkraft?

Grundsätzlich Unternehmen aller Branchen mit Beschäftigten.


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KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen im Niederrhein und NRW bei der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sowie bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Arbeitsschutzorganisation.


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KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an.

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