Sicherheitsfachkraft für Unternehmen
Die Sicherheitsfachkraft – auch Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt – unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz sowie bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen im Niederrhein und NRW bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Arbeitsschutzdokumentationen und der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Was ist eine Sicherheitsfachkraft?
Die Sicherheitsfachkraft unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz. Grundlage hierfür sind unter anderem das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Beratung im Arbeitsschutz
- Gefährdungsbeurteilungen
- Sicherheitsunterweisungen
- Arbeitsschutzorganisation
- Unfallprävention
- Begleitung von Behörden- und BG-Prüfungen
- Beratung zu Schutzmaßnahmen
Mehr zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Externe Sicherheitsfachkraft für Unternehmen
Viele Unternehmen nutzen eine externe Sicherheitsfachkraft zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz.
Eine externe Betreuung bietet unter anderem folgende Vorteile:
- fachliche Unterstützung im Arbeitsschutz
- rechtssichere Dokumentationen
- Entlastung interner Ressourcen
- Vorbereitung auf BG- und Behördenprüfungen
- regelmäßige Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- branchenspezifische Beratung
DGUV Vorschrift 2 und Sicherheitsfachkraft
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen.
Unternehmen müssen abhängig von Branche und Beschäftigtenzahl eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen.
Die Sicherheitsfachkraft unterstützt dabei unter anderem bei:
- Grundbetreuung
- betriebsspezifischer Betreuung
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen
- Arbeitsschutzdokumentation
- Organisation des Arbeitsschutzes
Gefährdungsbeurteilungen durch Sicherheitsfachkräfte
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Unternehmen müssen Gefährdungen systematisch erfassen, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen dokumentieren.
Typische Bereiche:
- Maschinen und Arbeitsmittel
- Gefahrstoffe
- psychische Belastungen
- Bildschirmarbeitsplätze
- Baustellen
- Produktionsbereiche
- Lagerbereiche
- Pflegeeinrichtungen
Mehr zur Gefährdungsbeurteilung
Unterweisungen und Arbeitsschutzorganisation
Beschäftigte müssen regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Typische Unterweisungsthemen:
- allgemeiner Arbeitsschutz
- Gefahrstoffe
- Brandschutz
- Evakuierung
- Maschinensicherheit
- persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitsmittel
Weitere Informationen:
Gefahrstoffmanagement und Sicherheitsfachkraft
Unternehmen müssen Gefahrstoffe sicher dokumentieren und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.
Die Sicherheitsfachkraft unterstützt unter anderem bei:
- Gefahrstoffverzeichnissen
- Sicherheitsdatenblättern
- Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
- Gefahrstoff-Unterweisungen
- Dokumentationen nach Gefahrstoffverordnung
Mehr zum Gefahrstoffmanagement
Berufsgenossenschaft und Sicherheitsfachkraft
Berufsgenossenschaften kontrollieren regelmäßig die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz.
Die Sicherheitsfachkraft unterstützt Unternehmen bei:
- Vorbereitung auf BG-Prüfungen
- Arbeitsschutzdokumentationen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen
- Organisation des Arbeitsschutzes
Mehr zu Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutz
Sicherheitsfachkraft für verschiedene Branchen
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Arbeitssicherheit Industrie
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Arbeitssicherheit Handwerk
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Arbeitssicherheit Lager
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Arbeitssicherheit Gartenbau
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Arbeitssicherheit Pflege
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Arbeitssicherheit Bürobetriebe
Regionale Betreuung im Niederrhein und NRW
KUHP Arbeitssicherheit betreut Unternehmen unter anderem in:
Weitere Leistungen im Arbeitsschutz
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Leistungen im Arbeitsschutz
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Arbeitssicherheit Branchen
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Regionen im Niederrhein und NRW
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Arbeitsschutz Dokumentation
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Risikobeurteilung
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Schutzmaßnahmenhierarchie
Häufige Fragen zur Sicherheitsfachkraft
Ist eine Sicherheitsfachkraft Pflicht?
Unternehmen müssen eine sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sicherstellen.
Was macht eine Sicherheitsfachkraft?
Sie unterstützt Unternehmen bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Arbeitsschutzorganisation und Unfallprävention.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Der Begriff Sicherheitsfachkraft wird häufig als Synonym für Fachkraft für Arbeitssicherheit verwendet.
Welche Unternehmen benötigen eine Sicherheitsfachkraft?
Grundsätzlich Unternehmen aller Branchen mit Beschäftigten.
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KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen im Niederrhein und NRW bei der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sowie bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Arbeitsschutzorganisation.