Gefährdungen in der ambulanten Pflege – Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung
Die ambulante Pflege stellt besondere Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Gegensatz zu stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten Pflegekräfte täglich in wechselnden Umgebungen, unterschiedlichen Wohnsituationen und häufig allein. Die Arbeitsbedingungen können dabei von Einsatz zu Einsatz erheblich variieren und sind nur eingeschränkt durch den Arbeitgeber beeinflussbar.
Neben pflegerischen Tätigkeiten gehören Fahrten zwischen den Patienten, die Organisation von Touren, die Dokumentation sowie die Kommunikation mit Angehörigen und Ärzten zum Arbeitsalltag. Dadurch entstehen vielfältige Gefährdungen, die von biologischen Arbeitsstoffen über ergonomische Belastungen bis hin zu psychischen Beanspruchungen und Verkehrsunfällen reichen.
Besonders herausfordernd sind Tätigkeiten in beengten Wohnverhältnissen, fehlende technische Hilfsmittel, Zeitdruck durch enge Tourenpläne sowie die Arbeit in unbekannten oder schwer einschätzbaren Umgebungen. Hinzu kommen Infektionsrisiken, aggressive Verhaltensweisen von Patienten oder Angehörigen sowie Belastungen durch Alleinarbeit.
Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung ist daher unverzichtbar, um Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die nachfolgende Übersicht zeigt typische Gefährdungsfaktoren, mögliche Gefahren und deren Folgen in der ambulanten Pflege.
Typische Gefährdungen in der ambulanten Pflege
| Gefährdungsfaktor | Mögliche Gefahr | Mögliche Folgen |
|---|---|---|
| Alleinarbeit | Notfallsituationen ohne unmittelbare Unterstützung | Verzögerte Hilfeleistung und erhöhte Gefährdung |
| Medizinische Notfälle beim Patienten | Psychische Belastungen und Fehlentscheidungen | |
| Arbeiten in unbekannter Umgebung | Erhöhtes Sicherheitsrisiko | |
| Fahr- und Reisetätigkeiten | Verkehrsunfälle während der Tour | Schwere Verletzungen oder Arbeitsausfall |
| Zeitdruck im Straßenverkehr | Erhöhtes Unfallrisiko | |
| Fahrten bei schlechten Wetterbedingungen | Verkehrs- und Sturzunfälle | |
| Biologische Arbeitsstoffe | Kontakt mit infektiösen Patienten | Infektionskrankheiten |
| Kontakt mit Körperflüssigkeiten | Gesundheitsgefährdungen | |
| Übertragung von Krankheitserregern | Arbeitsunfähigkeit und Erkrankungen | |
| MRSA / MRGN / Infektionsgefährdungen | Kontakt mit multiresistenten Erregern | Infektionen und Gesundheitsrisiken |
| Fehlerhafte Hygienemaßnahmen | Keimverschleppung | |
| Unzureichende Schutzmaßnahmen | Ansteckung von Beschäftigten | |
| Patiententransfer | Mobilisation ohne Hilfsmittel | Rücken- und Bandscheibenschäden |
| Transfer in engen Badezimmern | Muskel-Skelett-Erkrankungen | |
| Heben und Umlagern schwerer Patienten | Körperliche Überlastung | |
| Arbeitsumgebung beim Patienten | Stolperstellen durch Teppiche oder Kabel | Sturzunfälle |
| Schlechte Beleuchtung | Verletzungsgefahr | |
| Beengte Platzverhältnisse | Erschwerte Pflegehandlungen | |
| Haustiere im Haushalt | Hundebisse | Verletzungen und Infektionsrisiken |
| Sturzgefahr durch Haustiere | Prellungen und Knochenbrüche | |
| Allergene Tierhaare | Atemwegsbeschwerden | |
| Gefahrstoffe | Kontakt mit Desinfektionsmitteln | Hautreizungen |
| Reinigungschemikalien | Allergische Reaktionen | |
| Unsachgemäße Lagerung von Stoffen | Gesundheitliche Beschwerden | |
| Nadelstichverletzungen | Verletzung durch Kanülen | Infektionsrisiko |
| Unsachgemäße Entsorgung | Stichverletzungen | |
| Fehlende Sicherheitsprodukte | Übertragung von Krankheitserregern | |
| Psychische Belastungen | Tourendruck | Stress und Erschöpfung |
| Personalmangel | Überlastung | |
| Emotionale Belastungen | Psychische Beanspruchungen | |
| Gewalt und Aggression | Verbale Übergriffe | Psychische Belastungen |
| Aggressive Patienten | Körperliche Verletzungen | |
| Bedrohungssituationen | Unsicherheit und Stress | |
| Arbeitszeit | Früh- und Spätdienste | Ermüdung |
| Wochenenddienste | Belastung der Erholungszeiten | |
| Überstunden | Erhöhtes Fehlerrisiko | |
| Dokumentation und Organisation | Unvollständige Dokumentation | Versorgungsfehler |
| Kommunikationsprobleme | Fehlentscheidungen | |
| Organisationsmängel | Erhöhte Belastung der Beschäftigten | |
| Elektrische Betriebsmittel | Defekte Pflegehilfsmittel | Stromschläge |
| Beschädigte Verlängerungskabel | Brandgefahr | |
| Mangelhafte Elektroinstallationen | Elektrounfälle | |
| Brandschutz | Defekte Elektrogeräte | Brände und Sachschäden |
| Fehlende Rauchwarnmelder | Erhöhtes Gefährdungspotenzial | |
| Blockierte Fluchtwege | Erschwerte Rettung |
Besondere Herausforderungen in der ambulanten Pflege
Die ambulante Pflege unterscheidet sich von stationären Pflegeeinrichtungen insbesondere durch die Vielzahl wechselnder Arbeitsorte. Pflegekräfte müssen sich täglich auf neue Wohnsituationen, unterschiedliche Hygienestandards, individuelle Risiken und wechselnde Anforderungen einstellen.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte deshalb nicht nur klassische Unfall- und Gesundheitsgefahren berücksichtigen, sondern auch organisatorische, psychische und soziale Belastungsfaktoren. Besonders wichtig sind Maßnahmen zur sicheren Alleinarbeit, zum Infektionsschutz, zur Gewaltprävention sowie zur ergonomischen Unterstützung bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
Weiterführende Informationen
- BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
Weitere branchenspezifische Beispiele finden Sie auch auf unseren Seiten
Gefährdungen in der Pflege,
Gefährdungen im Betreuten Wohnen sowie
Gefährdungen nach Branche.
Schutzmaßnahmen in der ambulanten Pflege nach dem STOP-Prinzip
Die ambulante Pflege ist durch wechselnde Einsatzorte, Alleinarbeit und individuelle Wohnsituationen der Patienten geprägt. Um Gefährdungen wirksam zu reduzieren, sollten Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip ausgewählt werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen haben.
S – Substitution
- Einsatz von Sicherheitskanülen anstelle herkömmlicher Kanülen
- Verwendung hautschonender Desinfektionsmittel
- Einsatz ergonomischer Hilfsmittel für Patiententransfers
- Verwendung geschlossener Medikamentensysteme
- Ersatz gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe durch weniger gefährliche Produkte
T – Technische Schutzmaßnahmen
- Patientenlifter und Aufstehhilfen
- Rutschbretter und Transferhilfen
- Elektrisch verstellbare Pflegebetten
- Stichsichere Abwurfbehälter
- Mobile Notrufsysteme für Beschäftigte
- Dienstfahrzeuge mit modernen Sicherheitssystemen
- Digitale Tourenplanungssysteme
O – Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilungen für alle Tätigkeiten
- Regelmäßige Unterweisungen
- Hygienepläne
- Notfall- und Alarmkonzepte
- Tourenplanung mit ausreichenden Zeitpuffern
- Dokumentierte Alleinarbeitsregelungen
- Meldesysteme für kritische Situationen
- Gewaltpräventionskonzepte
P – Persönliche Schutzmaßnahmen
- Einmalhandschuhe
- Schutzkittel
- Mund-Nasen-Schutz
- FFP2-Masken
- Schutzbrillen bei Infektionsrisiken
- Rutschhemmendes Schuhwerk
- Wetterschutzkleidung
Alleinarbeit in der ambulanten Pflege
Alleinarbeit gehört zu den größten Besonderheiten der ambulanten Pflege. Pflegekräfte arbeiten häufig ohne direkte Unterstützung durch Kollegen und müssen medizinische, organisatorische und sicherheitsrelevante Entscheidungen eigenständig treffen.
Besondere Risiken bestehen bei:
- medizinischen Notfällen
- aggressiven Patienten
- Bedrohungssituationen
- Unfällen in der Häuslichkeit
- körperlich belastenden Tätigkeiten
- Arbeiten in unbekannten Umgebungen
Gemäß den Grundsätzen der Prävention nach DGUV Vorschrift 1 sollten Arbeitgeber geeignete organisatorische Maßnahmen treffen, um Beschäftigte bei Alleinarbeit bestmöglich zu schützen.
Empfohlene Maßnahmen bei Alleinarbeit
- Erreichbarkeit über Mobiltelefon oder Notrufsystem
- Regelmäßige Rückmeldungen während der Tour
- Dokumentierte Notfallverfahren
- Schulungen zum Verhalten in Gefahrensituationen
- Gefährdungsbeurteilungen für kritische Patientenbesuche
Tourenplanung und Fahrzeiten
Verkehrsunfälle gehören zu den häufigsten Unfallursachen in der ambulanten Pflege. Die tägliche Teilnahme am Straßenverkehr stellt einen wesentlichen Bestandteil der Tätigkeit dar und sollte daher Bestandteil jeder Gefährdungsbeurteilung sein.
Typische Gefährdungen
- Zeitdruck im Straßenverkehr
- Ablenkung durch Mobiltelefone
- Fahrten bei Dunkelheit
- Fahrten bei Schnee und Glätte
- Übermüdung durch lange Arbeitstage
- Stress durch eng getaktete Tourenpläne
Empfohlene Schutzmaßnahmen
- Realistische Tourenplanung
- Ausreichende Fahrzeiten berücksichtigen
- Regelmäßige Fahrzeugprüfungen
- Fahrsicherheitstrainings
- Wetterbedingte Anpassung von Touren
- Klare Regelungen zur Nutzung mobiler Endgeräte
TRBA 250 in der ambulanten Pflege
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) ist eines der wichtigsten Regelwerke für Pflegedienste. Sie konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung und beschreibt Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.
Wichtige Inhalte der TRBA 250
- Händehygiene
- Infektionsschutz
- Persönliche Schutzausrüstung
- Nadelstichprävention
- Abfallentsorgung
- Desinfektionsmaßnahmen
- Unterweisungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
MRSA, MRGN und weitere Infektionsgefährdungen
Pflegekräfte können im Rahmen ihrer Tätigkeit mit verschiedenen Krankheitserregern in Kontakt kommen. Besonders relevant sind multiresistente Erreger, da diese besondere Hygienemaßnahmen erfordern.
Beispiele relevanter Erreger
- MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus)
- MRGN (Multiresistente gramnegative Erreger)
- VRE (Vancomycin-resistente Enterokokken)
- Noroviren
- Influenza-Viren
- SARS-CoV-2
- Clostridioides difficile
Wichtige Schutzmaßnahmen
- Konsequente Händedesinfektion
- Persönliche Schutzausrüstung
- Flächendesinfektion
- Schulung der Beschäftigten
- Hygienepläne
- Risikobewertung bei Patientenbesuchen
Nadelstichverletzungen und sichere Injektionstechniken
Nadelstichverletzungen zählen zu den häufigsten meldepflichtigen Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen. Bereits kleine Verletzungen können zu schwerwiegenden Infektionen führen.
Mögliche Folgen
- Hepatitis B
- Hepatitis C
- HIV
- Psychische Belastungen
- Arbeitsunfähigkeit
Präventionsmaßnahmen
- Einsatz von Sicherheitskanülen
- Kein Recapping gebrauchter Kanülen
- Stichsichere Entsorgungsbehälter
- Regelmäßige Unterweisungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Haustiere in der Häuslichkeit
Ein häufig unterschätzter Gefährdungsfaktor in der ambulanten Pflege sind Haustiere im Wohnumfeld der Patienten. Pflegekräfte treffen regelmäßig auf Hunde, Katzen oder andere Tiere.
Mögliche Gefährdungen
- Hundebisse
- Kratzverletzungen
- Stolpern über Tiere
- Allergische Reaktionen
- Verunreinigungen von Arbeitsbereichen
- Ablenkung während pflegerischer Tätigkeiten
Empfohlene Maßnahmen
- Tiere während der Versorgung sichern
- Risiken vor Betreten der Wohnung ermitteln
- Beschäftigte unterweisen
- Dokumentation besonderer Vorkommnisse
Gewaltprävention in der ambulanten Pflege
Pflegekräfte können im häuslichen Umfeld mit aggressivem Verhalten von Patienten, Angehörigen oder anderen Personen konfrontiert werden. Die Gefährdungsbeurteilung sollte deshalb auch psychische und körperliche Gewalt berücksichtigen.
Mögliche Formen von Gewalt
- Verbale Beleidigungen
- Bedrohungen
- Körperliche Angriffe
- Sexuelle Belästigungen
- Einschüchterungen
- Diskriminierungen
Präventionsmaßnahmen
- Deeskalationstrainings
- Notfallkonzepte
- Gefährdungsanalysen bei Risikopatienten
- Meldesysteme für Vorfälle
- Unterstützungsangebote für Beschäftigte
BGW-Regelwerke und weitere Informationsquellen
Pflegedienste sollten regelmäßig die Veröffentlichungen der zuständigen Institutionen nutzen, um Gefährdungsbeurteilungen aktuell zu halten und neue Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen.
- BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- BGW – Arbeitsschutzmanagement und Prävention
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
Häufige Fragen zu Gefährdungen in der ambulanten Pflege
Ist eine Gefährdungsbeurteilung für ambulante Pflegedienste verpflichtend?
Ja. Arbeitgeber müssen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sämtliche Gefährdungen ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Dies gilt ausdrücklich auch für ambulante Pflegedienste.
Welche Gefährdungen treten in der ambulanten Pflege am häufigsten auf?
Zu den häufigsten Gefährdungen zählen Infektionsrisiken, Nadelstichverletzungen, Verkehrsunfälle, psychische Belastungen, körperliche Überlastungen beim Patiententransfer sowie Gefährdungen durch Alleinarbeit.
Warum ist die TRBA 250 für ambulante Pflegedienste wichtig?
Die TRBA 250 enthält konkrete Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und unterstützt Arbeitgeber bei der Umsetzung der Anforderungen der Biostoffverordnung.
Wie können Risiken durch Alleinarbeit reduziert werden?
Durch Notrufsysteme, klare Kommunikationswege, regelmäßige Rückmeldungen, Gefährdungsanalysen und Notfallkonzepte können viele Risiken wirksam reduziert werden.
Welche Rolle spielt die BGW für ambulante Pflegedienste?
Die BGW stellt branchenspezifische Informationen, Handlungshilfen, Schulungen und Präventionsangebote zur Verfügung und unterstützt Unternehmen bei der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Weitere Gefährdungen im Pflegebereich
- Gefährdungen in der Pflege
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- Gefährdungen im Pflegeheim
- Gefährdungen nach Branche
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung für ambulante Pflegedienste
Die ambulante Pflege gehört zu den anspruchsvollsten Tätigkeitsbereichen im Arbeitsschutz. Wechselnde Einsatzorte, biologische Gefährdungen, Alleinarbeit, Verkehrsteilnahme und hohe psychische Belastungen erfordern eine umfassende und regelmäßig aktualisierte Gefährdungsbeurteilung.
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt ambulante Pflegedienste bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Hygienekonzepten, Unterweisungen sowie bei der Umsetzung praxisgerechter Arbeitsschutzmaßnahmen. Gemeinsam schaffen wir sichere Arbeitsbedingungen für Ihre Beschäftigten und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Praxiserfahrung im Arbeitsschutz für ambulante Pflegedienste
Praxiserfahrung im Pflegebereich
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen.
Zu den Referenzen zählt unter anderem der