Gefährdungen im Betreuten Wohnen – Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung
Einrichtungen des Betreuten Wohnens gewinnen aufgrund des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Ziel dieser Wohnform ist es, älteren oder unterstützungsbedürftigen Menschen ein möglichst selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und gleichzeitig bedarfsgerechte Betreuungs-, Unterstützungs- und Pflegeleistungen bereitzustellen.
Für Beschäftigte ergeben sich dabei besondere Herausforderungen im Arbeitsschutz. Anders als in stationären Pflegeeinrichtungen finden Tätigkeiten häufig in individuellen Wohnungen der Bewohner statt, deren räumliche Gegebenheiten, Ausstattung und Sicherheitsstandards stark variieren können. Gleichzeitig müssen Betreuungskräfte, Pflegekräfte und hauswirtschaftliche Mitarbeiter flexibel auf unterschiedliche Situationen reagieren und oftmals eigenständig Entscheidungen treffen.
Zu den typischen Gefährdungen im Betreuten Wohnen gehören biologische Gefährdungen, körperliche Belastungen beim Unterstützen von Bewohnern, psychische Belastungen durch herausfordernde Betreuungssituationen, Sturz- und Unfallgefahren in den Wohnungen sowie Risiken durch Alleinarbeit. Darüber hinaus können Gewalt- und Bedrohungssituationen, Infektionsrisiken oder Belastungen durch Schichtarbeit auftreten.
Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und sichere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte und Bewohner zu schaffen. Die folgende Übersicht zeigt typische Gefährdungsfaktoren und mögliche Gefahren im Betreuten Wohnen.
Typische Gefährdungen im Betreuten Wohnen
| Gefährdungsfaktor | Mögliche Gefahr | Mögliche Folgen |
|---|---|---|
| Biologische Arbeitsstoffe | Kontakt mit infektiösen Bewohnern | Infektionskrankheiten und Arbeitsausfälle |
| Kontakt mit Körperausscheidungen | Gesundheitsgefährdungen und Infektionsrisiken | |
| Übertragung von Viren und Bakterien | Erkrankungen von Beschäftigten | |
| Alleinarbeit | Notfallsituationen ohne direkte Unterstützung | Verzögerte Hilfeleistung |
| Medizinische Notfälle bei Bewohnern | Hohe psychische Belastung | |
| Fehlende Unterstützung bei schweren Tätigkeiten | Körperliche Überlastungen | |
| Patiententransfer und Mobilisation | Unterstützung beim Aufstehen | Rücken- und Bandscheibenbeschwerden |
| Begleitung sturzgefährdeter Bewohner | Verletzungen von Bewohnern und Beschäftigten | |
| Arbeiten ohne geeignete Hilfsmittel | Muskel-Skelett-Erkrankungen | |
| Arbeitsumgebung | Beengte Platzverhältnisse in Wohnungen | Erschwerte Arbeitsabläufe |
| Ungesicherte Teppiche oder Kabel | Stolper- und Sturzunfälle | |
| Unzureichende Beleuchtung | Erhöhtes Unfallrisiko | |
| Psychische Belastungen | Hohe Verantwortung für Bewohner | Psychischer Stress |
| Umgang mit dementiell veränderten Personen | Emotionale Belastungen | |
| Zeitdruck und Personalmangel | Überlastung und Erschöpfung | |
| Gewalt und Aggression | Verbale Übergriffe | Psychische Belastungen |
| Aggressives Verhalten von Bewohnern | Körperliche Verletzungen | |
| Bedrohungssituationen | Unsicherheit und Stress | |
| Gefahrstoffe | Kontakt mit Reinigungsmitteln | Hautreizungen |
| Desinfektionsmittel | Allergische Reaktionen | |
| Unsachgemäßer Umgang mit Chemikalien | Gesundheitliche Beschwerden | |
| Elektrische Betriebsmittel | Beschädigte Haushaltsgeräte | Stromschläge |
| Defekte Verlängerungskabel | Brandgefahr | |
| Mangelhafte Elektroinstallationen | Elektrounfälle | |
| Brandschutz | Defekte elektrische Geräte | Brände und Sachschäden |
| Blockierte Fluchtwege | Erschwerte Evakuierung | |
| Unachtsamer Umgang mit offenem Feuer | Brand- und Rauchschäden | |
| Fahr- und Reisetätigkeiten | Fahrten zwischen Wohnanlagen | Verkehrsunfälle |
| Zeitdruck im Straßenverkehr | Erhöhtes Unfallrisiko | |
| Witterungsbedingte Gefahren | Sturz- und Verkehrsunfälle | |
| Hauswirtschaftliche Tätigkeiten | Arbeiten mit Reinigungsgeräten | Verletzungen und Überlastungen |
| Heben und Tragen von Lasten | Rückenbeschwerden | |
| Rutschige Bodenflächen | Sturzunfälle | |
| Kommunikation und Organisation | Missverständnisse bei Bewohnerinformationen | Versorgungsfehler |
| Unvollständige Dokumentation | Fehlentscheidungen | |
| Unklare Zuständigkeiten | Organisatorische Risiken | |
| Notfallmanagement | Medizinische Notfälle | Gefährdung von Bewohnern |
| Fehlende Notfallpläne | Verzögerte Rettungsmaßnahmen | |
| Unzureichende Unterweisungen | Unsicherheit im Ernstfall |
Besonderheiten der Gefährdungsbeurteilung im Betreuten Wohnen
Die Gefährdungsbeurteilung im Betreuten Wohnen unterscheidet sich von klassischen Pflegeeinrichtungen, da Beschäftigte häufig in privaten Wohnbereichen tätig werden. Dadurch können viele Gefährdungen nicht vollständig durch den Arbeitgeber beeinflusst werden. Umso wichtiger ist eine regelmäßige Bewertung der Arbeitsbedingungen sowie die Sensibilisierung der Beschäftigten für mögliche Risiken.
Besondere Aufmerksamkeit sollte der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsabläufen, dem Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen, der Gewaltprävention, dem Notfallmanagement sowie der psychischen Gesundheit der Beschäftigten gewidmet werden. Zusätzlich sollten Maßnahmen zur sicheren Mobilisation von Bewohnern sowie zur Vermeidung von Sturz- und Unfallgefahren regelmäßig überprüft werden.
Schutzmaßnahmen im Betreuten Wohnen nach dem STOP-Prinzip
Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sollten Schutzmaßnahmen im Betreuten Wohnen nach dem STOP-Prinzip ausgewählt werden. Dabei haben technische und organisatorische Maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen.
S – Substitution
- Ersatz gefährlicher Arbeitsverfahren durch sichere Alternativen
- Verwendung hautschonender Reinigungs- und Desinfektionsmittel
- Einsatz ergonomischer Hilfsmittel zur Mobilisation von Bewohnern
- Verwendung sicherer Medizinprodukte und Hilfsmittel
T – Technische Schutzmaßnahmen
- Elektrisch höhenverstellbare Pflegebetten
- Patientenlifter und Transferhilfen
- Rutschhemmende Bodenbeläge
- Ausreichende Beleuchtung in Gemeinschaftsbereichen
- Notrufsysteme für Bewohner und Beschäftigte
- Sichere Aufbewahrung von Gefahrstoffen
O – Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen
- Hygiene- und Desinfektionspläne
- Notfall- und Alarmpläne
- Unterweisungen der Beschäftigten
- Gewaltpräventionskonzepte
- Klare Zuständigkeiten und Kommunikationswege
P – Persönliche Schutzmaßnahmen
- Schutzhandschuhe
- Mund-Nasen-Schutz
- FFP2-Masken bei besonderen Infektionsrisiken
- Schutzkleidung bei pflegerischen Tätigkeiten
- Rutschhemmendes Schuhwerk
Infektionsschutz im Betreuten Wohnen
Auch im Betreuten Wohnen können Beschäftigte biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sein. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten mit engem Bewohnerkontakt, Unterstützung bei der Körperpflege oder den Umgang mit kontaminierten Materialien.
Für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege ist die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ ein wichtiges Regelwerk. Die Technische Regel beschreibt Maßnahmen zum Schutz vor Infektionsgefährdungen und unterstützt Arbeitgeber bei der Umsetzung der Anforderungen der Biostoffverordnung.
Wichtige Inhalte der TRBA 250 sind unter anderem:
- Händehygiene und Hautschutz
- Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
- Umgang mit kontaminierten Materialien
- Abfallentsorgung
- Schutz vor Nadelstichverletzungen
- Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge
Psychische Belastungen im Betreuten Wohnen
Neben körperlichen Belastungen gewinnen psychische Belastungen im Betreuten Wohnen zunehmend an Bedeutung. Beschäftigte übernehmen häufig eine wichtige soziale Rolle für die Bewohner und sind Ansprechpartner bei gesundheitlichen, persönlichen oder familiären Problemen.
Besonders belastend können sein:
- Emotionale Bindung zu Bewohnern
- Sterbebegleitung
- Konflikte mit Angehörigen
- Personalmangel
- Zeitdruck
- Hohe Verantwortung
- Dokumentationsaufwand
- Alleinarbeit
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten daher auch psychische Belastungen regelmäßig bewertet und geeignete Präventionsmaßnahmen festgelegt werden.
Gewaltprävention und Deeskalation
Beschäftigte im Betreuten Wohnen können mit verbalen oder körperlichen Übergriffen konfrontiert werden. Ursachen können beispielsweise demenzielle Erkrankungen, psychische Erkrankungen oder Konfliktsituationen sein.
Geeignete Maßnahmen zur Gewaltprävention sind:
- Deeskalationstrainings
- Verhaltensanweisungen für Konfliktsituationen
- Meldesysteme für Vorfälle
- Nachbesprechungen belastender Ereignisse
- Regelmäßige Unterweisungen
- Unterstützungsangebote für betroffene Beschäftigte
Wichtige Informationsquellen zum Arbeitsschutz im Betreuten Wohnen
Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutz, zur Gefährdungsbeurteilung sowie zu biologischen und psychischen Belastungen finden Sie bei folgenden Institutionen:
- BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- BGW – Arbeitsschutz und Prävention
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
Häufige Fragen zu Gefährdungen im Betreuten Wohnen
Ist für Einrichtungen des Betreuten Wohnens eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?
Ja. Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Welche Gefährdungen treten im Betreuten Wohnen besonders häufig auf?
Zu den häufigsten Gefährdungen zählen biologische Arbeitsstoffe, körperliche Belastungen beim Unterstützen von Bewohnern, psychische Belastungen, Stolper- und Sturzgefahren, Alleinarbeit sowie Gewalt- und Bedrohungssituationen.
Welche Rolle spielt die BGW für Einrichtungen des Betreuten Wohnens?
Die BGW unterstützt Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege mit Handlungshilfen, Schulungen, Präventionsangeboten und branchenspezifischen Informationen zum Arbeitsschutz.
Warum ist die TRBA 250 für das Betreute Wohnen relevant?
Die TRBA 250 beschreibt Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Sie unterstützt Einrichtungen bei der Umsetzung wirksamer Hygienemaßnahmen und beim Schutz der Beschäftigten vor Infektionsgefährdungen.
Wie können Rückenbelastungen reduziert werden?
Durch den Einsatz ergonomischer Hilfsmittel, geeigneter Transfertechniken, regelmäßiger Schulungen und einer ausreichenden Personalbesetzung können körperliche Belastungen deutlich reduziert werden.
Weitere Gefährdungen nach Branche
- Gefährdungen nach Branche
- Gefährdungen in der Pflege
- Gefährdungen im Büro
- Gefährdungen im Lager
- Gefährdungen auf Baustellen
- Gefährdungen in der Gastronomie
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung im Betreuten Wohnen
Die Anforderungen an den Arbeitsschutz im Betreuten Wohnen sind vielfältig. Neben pflegerischen und betreuerischen Tätigkeiten müssen biologische, ergonomische, organisatorische und psychische Belastungen berücksichtigt werden. Eine fachgerecht erstellte Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für sichere Arbeitsbedingungen und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Einrichtungen des Betreuten Wohnens bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Hygienekonzepten und Arbeitsschutzmaßnahmen. Gemeinsam entwickeln wir praxisnahe Lösungen für sichere Arbeitsplätze und einen wirksamen Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten.
Referenzen:
Zu den von uns betreuten Einrichtungen zählt unter anderem der Caritas Verband Moers-Xanten e.V.