Gefährdungen im Betreuten Wohnen | Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungen im Betreuten Wohnen – Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung

Einrichtungen des Betreuten Wohnens gewinnen aufgrund des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Ziel dieser Wohnform ist es, älteren oder unterstützungsbedürftigen Menschen ein möglichst selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und gleichzeitig bedarfsgerechte Betreuungs-, Unterstützungs- und Pflegeleistungen bereitzustellen.

Für Beschäftigte ergeben sich dabei besondere Herausforderungen im Arbeitsschutz. Anders als in stationären Pflegeeinrichtungen finden Tätigkeiten häufig in individuellen Wohnungen der Bewohner statt, deren räumliche Gegebenheiten, Ausstattung und Sicherheitsstandards stark variieren können. Gleichzeitig müssen Betreuungskräfte, Pflegekräfte und hauswirtschaftliche Mitarbeiter flexibel auf unterschiedliche Situationen reagieren und oftmals eigenständig Entscheidungen treffen.

Zu den typischen Gefährdungen im Betreuten Wohnen gehören biologische Gefährdungen, körperliche Belastungen beim Unterstützen von Bewohnern, psychische Belastungen durch herausfordernde Betreuungssituationen, Sturz- und Unfallgefahren in den Wohnungen sowie Risiken durch Alleinarbeit. Darüber hinaus können Gewalt- und Bedrohungssituationen, Infektionsrisiken oder Belastungen durch Schichtarbeit auftreten.

Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und sichere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte und Bewohner zu schaffen. Die folgende Übersicht zeigt typische Gefährdungsfaktoren und mögliche Gefahren im Betreuten Wohnen.

Typische Gefährdungen im Betreuten Wohnen

Gefährdungsfaktor Mögliche Gefahr Mögliche Folgen
Biologische Arbeitsstoffe Kontakt mit infektiösen Bewohnern Infektionskrankheiten und Arbeitsausfälle
Kontakt mit Körperausscheidungen Gesundheitsgefährdungen und Infektionsrisiken
Übertragung von Viren und Bakterien Erkrankungen von Beschäftigten
Alleinarbeit Notfallsituationen ohne direkte Unterstützung Verzögerte Hilfeleistung
Medizinische Notfälle bei Bewohnern Hohe psychische Belastung
Fehlende Unterstützung bei schweren Tätigkeiten Körperliche Überlastungen
Patiententransfer und Mobilisation Unterstützung beim Aufstehen Rücken- und Bandscheibenbeschwerden
Begleitung sturzgefährdeter Bewohner Verletzungen von Bewohnern und Beschäftigten
Arbeiten ohne geeignete Hilfsmittel Muskel-Skelett-Erkrankungen
Arbeitsumgebung Beengte Platzverhältnisse in Wohnungen Erschwerte Arbeitsabläufe
Ungesicherte Teppiche oder Kabel Stolper- und Sturzunfälle
Unzureichende Beleuchtung Erhöhtes Unfallrisiko
Psychische Belastungen Hohe Verantwortung für Bewohner Psychischer Stress
Umgang mit dementiell veränderten Personen Emotionale Belastungen
Zeitdruck und Personalmangel Überlastung und Erschöpfung
Gewalt und Aggression Verbale Übergriffe Psychische Belastungen
Aggressives Verhalten von Bewohnern Körperliche Verletzungen
Bedrohungssituationen Unsicherheit und Stress
Gefahrstoffe Kontakt mit Reinigungsmitteln Hautreizungen
Desinfektionsmittel Allergische Reaktionen
Unsachgemäßer Umgang mit Chemikalien Gesundheitliche Beschwerden
Elektrische Betriebsmittel Beschädigte Haushaltsgeräte Stromschläge
Defekte Verlängerungskabel Brandgefahr
Mangelhafte Elektroinstallationen Elektrounfälle
Brandschutz Defekte elektrische Geräte Brände und Sachschäden
Blockierte Fluchtwege Erschwerte Evakuierung
Unachtsamer Umgang mit offenem Feuer Brand- und Rauchschäden
Fahr- und Reisetätigkeiten Fahrten zwischen Wohnanlagen Verkehrsunfälle
Zeitdruck im Straßenverkehr Erhöhtes Unfallrisiko
Witterungsbedingte Gefahren Sturz- und Verkehrsunfälle
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Arbeiten mit Reinigungsgeräten Verletzungen und Überlastungen
Heben und Tragen von Lasten Rückenbeschwerden
Rutschige Bodenflächen Sturzunfälle
Kommunikation und Organisation Missverständnisse bei Bewohnerinformationen Versorgungsfehler
Unvollständige Dokumentation Fehlentscheidungen
Unklare Zuständigkeiten Organisatorische Risiken
Notfallmanagement Medizinische Notfälle Gefährdung von Bewohnern
Fehlende Notfallpläne Verzögerte Rettungsmaßnahmen
Unzureichende Unterweisungen Unsicherheit im Ernstfall

Besonderheiten der Gefährdungsbeurteilung im Betreuten Wohnen

Die Gefährdungsbeurteilung im Betreuten Wohnen unterscheidet sich von klassischen Pflegeeinrichtungen, da Beschäftigte häufig in privaten Wohnbereichen tätig werden. Dadurch können viele Gefährdungen nicht vollständig durch den Arbeitgeber beeinflusst werden. Umso wichtiger ist eine regelmäßige Bewertung der Arbeitsbedingungen sowie die Sensibilisierung der Beschäftigten für mögliche Risiken.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsabläufen, dem Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen, der Gewaltprävention, dem Notfallmanagement sowie der psychischen Gesundheit der Beschäftigten gewidmet werden. Zusätzlich sollten Maßnahmen zur sicheren Mobilisation von Bewohnern sowie zur Vermeidung von Sturz- und Unfallgefahren regelmäßig überprüft werden.

Schutzmaßnahmen im Betreuten Wohnen nach dem STOP-Prinzip

Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sollten Schutzmaßnahmen im Betreuten Wohnen nach dem STOP-Prinzip ausgewählt werden. Dabei haben technische und organisatorische Maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

S – Substitution

  • Ersatz gefährlicher Arbeitsverfahren durch sichere Alternativen
  • Verwendung hautschonender Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Einsatz ergonomischer Hilfsmittel zur Mobilisation von Bewohnern
  • Verwendung sicherer Medizinprodukte und Hilfsmittel

T – Technische Schutzmaßnahmen

  • Elektrisch höhenverstellbare Pflegebetten
  • Patientenlifter und Transferhilfen
  • Rutschhemmende Bodenbeläge
  • Ausreichende Beleuchtung in Gemeinschaftsbereichen
  • Notrufsysteme für Bewohner und Beschäftigte
  • Sichere Aufbewahrung von Gefahrstoffen

O – Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen
  • Hygiene- und Desinfektionspläne
  • Notfall- und Alarmpläne
  • Unterweisungen der Beschäftigten
  • Gewaltpräventionskonzepte
  • Klare Zuständigkeiten und Kommunikationswege

P – Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Schutzhandschuhe
  • Mund-Nasen-Schutz
  • FFP2-Masken bei besonderen Infektionsrisiken
  • Schutzkleidung bei pflegerischen Tätigkeiten
  • Rutschhemmendes Schuhwerk

Infektionsschutz im Betreuten Wohnen

Auch im Betreuten Wohnen können Beschäftigte biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sein. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten mit engem Bewohnerkontakt, Unterstützung bei der Körperpflege oder den Umgang mit kontaminierten Materialien.

Für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege ist die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ ein wichtiges Regelwerk. Die Technische Regel beschreibt Maßnahmen zum Schutz vor Infektionsgefährdungen und unterstützt Arbeitgeber bei der Umsetzung der Anforderungen der Biostoffverordnung.

Wichtige Inhalte der TRBA 250 sind unter anderem:

  • Händehygiene und Hautschutz
  • Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
  • Umgang mit kontaminierten Materialien
  • Abfallentsorgung
  • Schutz vor Nadelstichverletzungen
  • Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge

Psychische Belastungen im Betreuten Wohnen

Neben körperlichen Belastungen gewinnen psychische Belastungen im Betreuten Wohnen zunehmend an Bedeutung. Beschäftigte übernehmen häufig eine wichtige soziale Rolle für die Bewohner und sind Ansprechpartner bei gesundheitlichen, persönlichen oder familiären Problemen.

Besonders belastend können sein:

  • Emotionale Bindung zu Bewohnern
  • Sterbebegleitung
  • Konflikte mit Angehörigen
  • Personalmangel
  • Zeitdruck
  • Hohe Verantwortung
  • Dokumentationsaufwand
  • Alleinarbeit

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten daher auch psychische Belastungen regelmäßig bewertet und geeignete Präventionsmaßnahmen festgelegt werden.

Gewaltprävention und Deeskalation

Beschäftigte im Betreuten Wohnen können mit verbalen oder körperlichen Übergriffen konfrontiert werden. Ursachen können beispielsweise demenzielle Erkrankungen, psychische Erkrankungen oder Konfliktsituationen sein.

Geeignete Maßnahmen zur Gewaltprävention sind:

  • Deeskalationstrainings
  • Verhaltensanweisungen für Konfliktsituationen
  • Meldesysteme für Vorfälle
  • Nachbesprechungen belastender Ereignisse
  • Regelmäßige Unterweisungen
  • Unterstützungsangebote für betroffene Beschäftigte

Wichtige Informationsquellen zum Arbeitsschutz im Betreuten Wohnen

Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutz, zur Gefährdungsbeurteilung sowie zu biologischen und psychischen Belastungen finden Sie bei folgenden Institutionen:

Häufige Fragen zu Gefährdungen im Betreuten Wohnen

Ist für Einrichtungen des Betreuten Wohnens eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Ja. Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Welche Gefährdungen treten im Betreuten Wohnen besonders häufig auf?

Zu den häufigsten Gefährdungen zählen biologische Arbeitsstoffe, körperliche Belastungen beim Unterstützen von Bewohnern, psychische Belastungen, Stolper- und Sturzgefahren, Alleinarbeit sowie Gewalt- und Bedrohungssituationen.

Welche Rolle spielt die BGW für Einrichtungen des Betreuten Wohnens?

Die BGW unterstützt Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege mit Handlungshilfen, Schulungen, Präventionsangeboten und branchenspezifischen Informationen zum Arbeitsschutz.

Warum ist die TRBA 250 für das Betreute Wohnen relevant?

Die TRBA 250 beschreibt Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Sie unterstützt Einrichtungen bei der Umsetzung wirksamer Hygienemaßnahmen und beim Schutz der Beschäftigten vor Infektionsgefährdungen.

Wie können Rückenbelastungen reduziert werden?

Durch den Einsatz ergonomischer Hilfsmittel, geeigneter Transfertechniken, regelmäßiger Schulungen und einer ausreichenden Personalbesetzung können körperliche Belastungen deutlich reduziert werden.

Weitere Gefährdungen nach Branche

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung im Betreuten Wohnen

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz im Betreuten Wohnen sind vielfältig. Neben pflegerischen und betreuerischen Tätigkeiten müssen biologische, ergonomische, organisatorische und psychische Belastungen berücksichtigt werden. Eine fachgerecht erstellte Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für sichere Arbeitsbedingungen und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Einrichtungen des Betreuten Wohnens bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Hygienekonzepten und Arbeitsschutzmaßnahmen. Gemeinsam entwickeln wir praxisnahe Lösungen für sichere Arbeitsplätze und einen wirksamen Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten.

Referenzen:

Zu den von uns betreuten Einrichtungen zählt unter anderem der  Caritas Verband Moers-Xanten e.V.

KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Wir arbeiten lösungsorientiert und zielführend.

KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an. 

Suchen Sie einen externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ? Dann sind Sie bei uns richtig.

Kontakt

Accessibility Toolbar