Gefährdungen auf Baustellen | Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungen auf Baustellen – Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung

Baustellen zählen zu den Arbeitsbereichen mit den höchsten Unfall- und Gesundheitsrisiken. Im Gegensatz zu vielen stationären Arbeitsplätzen ändern sich die Arbeitsbedingungen auf Baustellen häufig täglich. Unterschiedliche Gewerke arbeiten gleichzeitig auf engem Raum zusammen, schwere Maschinen und Fahrzeuge bewegen sich innerhalb der Baustelle und Arbeitsbereiche verändern sich fortlaufend durch den Baufortschritt.

Zusätzlich wirken zahlreiche Gefährdungsfaktoren gleichzeitig auf die Beschäftigten ein. Hierzu gehören Absturzgefahren, der Umgang mit Baumaschinen, Arbeiten unter Witterungseinflüssen, elektrische Gefährdungen, Gefahrstoffe, Lärm, Staubbelastungen sowie körperlich belastende Tätigkeiten. Die Vielzahl gleichzeitig vorhandener Gefährdungen macht eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen besonders wichtig.

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Ergänzend sind die Vorgaben der Baustellenverordnung, der DGUV-Regelwerke, der Technischen Regeln sowie der einschlägigen DIN-Normen zu berücksichtigen.

Die nachfolgende Übersicht zeigt typische Gefährdungsfaktoren auf Baustellen sowie beispielhafte Gefahren und mögliche Folgen. Die Darstellung dient als Orientierung für die Gefährdungsbeurteilung und ersetzt keine individuelle Bewertung der konkreten Baustelle.

Muhlis Sahin bei einer Betriebsgehung in der Industrie
HSE Betreuung Baustelle durch Muhlis Sahin

Typische Gefährdungen auf Baustellen

Gefährdungsfaktor Mögliche Gefahr Mögliche Folgen
1.3 Koordinieren von Arbeiten Gleichzeitige Arbeiten mehrerer Gewerke Kollisionen, gegenseitige Gefährdungen und Arbeitsunfälle
Unzureichende Baustellenkoordination Fehlhandlungen und erhöhte Unfallgefahr
Fehlende Abstimmung zwischen Unternehmen Gefährdung von Beschäftigten und Dritten
1.4 Gefährliche Arbeiten Arbeiten in großen Höhen Schwere Absturzunfälle
Arbeiten in Baugruben Verschüttungen und schwere Verletzungen
Arbeiten unter schwebenden Lasten Tödliche Quetschverletzungen
2.2 Verkehrswege Baustellenverkehr mit Baumaschinen Anfahrunfälle und Personenschäden
Unzureichend gekennzeichnete Wege Stürze und Kollisionen
Verstellte Verkehrswege Behinderungen und Unfallrisiken
2.3 Sturz auf der Ebene Unebene Bodenverhältnisse Verstauchungen und Knochenbrüche
Bauschutt auf Laufwegen Stolperunfälle
Rutschige Oberflächen Sturzverletzungen
2.4 Absturz Ungesicherte Dachkanten Schwere oder tödliche Verletzungen
Fehlende Seitenschutzsysteme Absturz aus großer Höhe
Unsachgemäß verwendete Leitern Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen
2.5 Behälter, Silos und enge Räume Sauerstoffmangel Bewusstlosigkeit und Erstickungsgefahr
Gefährliche Gase Vergiftungen
Erschwerte Rettung Verzögerte Notfallmaßnahmen
3.1 Schwere körperliche Arbeit Manuelles Heben schwerer Lasten Rücken- und Bandscheibenschäden
Tragen von Baumaterialien Muskel- und Gelenkbeschwerden
Dauerhafte körperliche Belastung Langfristige Muskel-Skelett-Erkrankungen
3.4 Klima Arbeiten bei großer Hitze Hitzestress und Kreislaufprobleme
Arbeiten bei Frost Unterkühlungen
Starke Sonneneinstrahlung UV-Schäden und Hauterkrankungen
4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile Kontakt mit rotierenden Maschinenteilen Amputationen und schwere Verletzungen
Fehlende Schutzeinrichtungen Einziehen von Körperteilen
Unsachgemäße Maschinenbedienung Schwere Arbeitsunfälle
4.3 Transportmittel Bagger oder Radlader erfassen Personen Schwere Personenschäden
Kollision von Baumaschinen Personen- und Sachschäden
Rangierunfälle Quetschverletzungen
4.4 Unkontrolliert bewegte Teile Herabfallende Baumaterialien Kopfverletzungen
Umstürzende Bauteile Quetschungen
Herabfallendes Werkzeug Schwere Verletzungen
5.1 Elektrische Anlagen Beschädigte Baustromverteiler Stromschläge
Defekte Verlängerungsleitungen Elektrounfälle
Unsachgemäße Elektroinstallationen Brände und Personenschäden
5.2 Gefährliche Körperdurchströmung Kontakt mit spannungsführenden Leitungen Herzstillstand
Beschädigte Elektrowerkzeuge Schwere Stromunfälle
Fehlende Schutzmaßnahmen Lebensgefährliche Verletzungen
6.1 Gesundheitsschädigende Stoffe Quarzstaub bei Betonarbeiten Atemwegserkrankungen
Asbest bei Sanierungsarbeiten Schwere Lungenerkrankungen
Zementkontakt Hautreizungen und Verätzungen
7.1 Brandgefahr Schweißarbeiten Brände auf der Baustelle
Brennbare Baustoffe Brandausbreitung
Defekte elektrische Anlagen Sach- und Personenschäden
8.2 Nicht gezielte Tätigkeiten Kontakt mit Schimmelpilzen Atemwegsbeschwerden
Tierische Verunreinigungen Infektionsrisiken
Kontaminierte Baustellenbereiche Gesundheitsgefährdungen
9.1 Lärm Baumaschinen und Abbrucharbeiten Gehörschäden
Dauerhafte Lärmbelastung Konzentrationsmängel
Fehlende Gehörschutzmaßnahmen Lärmschwerhörigkeit
9.3 Ganzkörperschwingungen Führen von Baumaschinen Wirbelsäulenbeschwerden
Dauerhafte Schwingungsbelastung Muskel-Skelett-Erkrankungen
Ungeeignete Fahrersitze Chronische Rückenbeschwerden
9.8 Hitze- und Kältearbeit Arbeiten bei extremer Hitze Kreislaufversagen
Arbeiten bei Frost Unterkühlung
Starke UV-Belastung Hautkrebsrisiko
10.2 Arbeitsorganisation Hoher Termin- und Kostendruck Fehlhandlungen und Unfälle
Personalmangel Überlastung der Beschäftigten
Mangelhafte Baustellenplanung Erhöhte Gefährdung aller Beteiligten
10.3 Arbeitszeit Überstunden Ermüdung und Konzentrationsmängel
Wochenendarbeit Erhöhte Fehlerquote
Lange Arbeitstage Erhöhtes Unfallrisiko
11.1 Reise-, Fahr- und Steuertätigkeiten Führen von Baumaschinen Kollisionen und Anfahrunfälle
Rangieren auf engem Raum Personenschäden
Transportfahrten auf Baustellen Verkehrsunfälle

Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Auf Baustellen gelten zahlreiche gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Weiterführende Informationen zu Gefährdungsbeurteilungen, Baustellensicherheit, Absturzsicherung, persönlicher Schutzausrüstung und Baustellenorganisation finden Sie unter anderem bei folgenden Institutionen:

Schutzmaßnahmen auf Baustellen nach dem STOP-Prinzip

Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen ist das sogenannte STOP-Prinzip zu beachten. Es beschreibt die Rangfolge von Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Gefährdungen. Technische und organisatorische Maßnahmen haben dabei grundsätzlich Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

S – Substitution

Gefährliche Arbeitsverfahren, Stoffe oder Arbeitsmittel sollten möglichst durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden. Beispiele sind staubarme Arbeitsverfahren, emissionsarme Produkte oder der Einsatz vorgefertigter Bauteile zur Reduzierung gefährlicher Tätigkeiten auf der Baustelle.

T – Technische Schutzmaßnahmen

  • Absturzsicherungen und Seitenschutzsysteme
  • Schutzgerüste und Fangnetze
  • Absperrungen von Gefahrenbereichen
  • Maschinenschutzvorrichtungen
  • Baustromverteiler mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
  • Staubabsaugungen und Belüftungssysteme

O – Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Koordination verschiedener Gewerke
  • Baustellenordnung und Verkehrsregelungen
  • Unterweisungen der Beschäftigten
  • Festlegung sicherer Arbeitsabläufe
  • Arbeitsfreigaben für gefährliche Tätigkeiten
  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen

P – Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Schutzhelm
  • Sicherheitsschuhe
  • Warnkleidung
  • Schutzhandschuhe
  • Gehörschutz
  • Atemschutz
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Baustellenverordnung und Sicherheitskoordination

Auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern müssen die Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) berücksichtigt werden. Ziel ist es, Gefährdungen durch die gleichzeitige Tätigkeit verschiedener Unternehmen zu vermeiden und die Zusammenarbeit auf der Baustelle sicher zu gestalten.

Bereits in der Planungsphase sind mögliche Gefährdungen zu berücksichtigen. Je nach Umfang und Art des Bauvorhabens kann die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) erforderlich sein.

Aufgaben des SiGeKo

  • Koordination von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Abstimmung der beteiligten Unternehmen
  • Überwachung sicherheitsrelevanter Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen

Besonders unfallträchtige Tätigkeiten auf Baustellen

Nach Erfahrungen der gesetzlichen Unfallversicherung treten schwere und tödliche Arbeitsunfälle auf Baustellen besonders häufig bei folgenden Tätigkeiten auf:

  • Arbeiten auf Dächern
  • Arbeiten auf Gerüsten
  • Benutzung von Leitern
  • Arbeiten an Baugruben und Gräben
  • Führen von Baumaschinen
  • Kranarbeiten
  • Arbeiten unter schwebenden Lasten
  • Arbeiten in engen Räumen und Schächten
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen

Rechtliche Grundlagen für den Arbeitsschutz auf Baustellen

Der Arbeitsschutz auf Baustellen basiert auf verschiedenen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Zu den wichtigsten Regelwerken gehören:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • DIN-Normen für Bau- und Arbeitsschutz

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zu Arbeitsschutz, Baustellensicherheit und Gefährdungsbeurteilungen finden Sie bei den folgenden Institutionen:

Häufige Fragen zu Gefährdungen auf Baustellen

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen besonders wichtig?

Baustellen zeichnen sich durch ständig wechselnde Arbeitsbedingungen, verschiedene Gewerke und zahlreiche gleichzeitig vorhandene Gefährdungen aus. Eine Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen verantwortlich?

Für die Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich. Arbeiten mehrere Unternehmen auf einer Baustelle zusammen, müssen die Tätigkeiten zusätzlich koordiniert werden.

Wann wird ein SiGeKo benötigt?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) kann erforderlich sein, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden und die Voraussetzungen der Baustellenverordnung erfüllt sind.

Welche Gefährdungen führen auf Baustellen besonders häufig zu schweren Unfällen?

Zu den häufigsten Ursachen schwerer Arbeitsunfälle zählen Abstürze aus der Höhe, herabfallende Gegenstände, Anfahrunfälle mit Baumaschinen, elektrische Gefährdungen sowie das Versagen von Arbeitsmitteln oder Sicherungseinrichtungen.

Weitere Gefährdungen nach Branche

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für sichere Arbeitsbedingungen auf Baustellen. Sie hilft dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und gesetzliche Anforderungen einzuhalten.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen, Bauherren und Verantwortliche bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen sowie bei der Umsetzung wirksamer Arbeitsschutzmaßnahmen auf Baustellen.

KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an.

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