Gefährdungen auf Baustellen – Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung
Baustellen zählen zu den Arbeitsbereichen mit den höchsten Unfall- und Gesundheitsrisiken. Im Gegensatz zu vielen stationären Arbeitsplätzen ändern sich die Arbeitsbedingungen auf Baustellen häufig täglich. Unterschiedliche Gewerke arbeiten gleichzeitig auf engem Raum zusammen, schwere Maschinen und Fahrzeuge bewegen sich innerhalb der Baustelle und Arbeitsbereiche verändern sich fortlaufend durch den Baufortschritt.
Zusätzlich wirken zahlreiche Gefährdungsfaktoren gleichzeitig auf die Beschäftigten ein. Hierzu gehören Absturzgefahren, der Umgang mit Baumaschinen, Arbeiten unter Witterungseinflüssen, elektrische Gefährdungen, Gefahrstoffe, Lärm, Staubbelastungen sowie körperlich belastende Tätigkeiten. Die Vielzahl gleichzeitig vorhandener Gefährdungen macht eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen besonders wichtig.
Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Ergänzend sind die Vorgaben der Baustellenverordnung, der DGUV-Regelwerke, der Technischen Regeln sowie der einschlägigen DIN-Normen zu berücksichtigen.
Die nachfolgende Übersicht zeigt typische Gefährdungsfaktoren auf Baustellen sowie beispielhafte Gefahren und mögliche Folgen. Die Darstellung dient als Orientierung für die Gefährdungsbeurteilung und ersetzt keine individuelle Bewertung der konkreten Baustelle.

Typische Gefährdungen auf Baustellen
| Gefährdungsfaktor | Mögliche Gefahr | Mögliche Folgen |
|---|---|---|
| 1.3 Koordinieren von Arbeiten | Gleichzeitige Arbeiten mehrerer Gewerke | Kollisionen, gegenseitige Gefährdungen und Arbeitsunfälle |
| Unzureichende Baustellenkoordination | Fehlhandlungen und erhöhte Unfallgefahr | |
| Fehlende Abstimmung zwischen Unternehmen | Gefährdung von Beschäftigten und Dritten | |
| 1.4 Gefährliche Arbeiten | Arbeiten in großen Höhen | Schwere Absturzunfälle |
| Arbeiten in Baugruben | Verschüttungen und schwere Verletzungen | |
| Arbeiten unter schwebenden Lasten | Tödliche Quetschverletzungen | |
| 2.2 Verkehrswege | Baustellenverkehr mit Baumaschinen | Anfahrunfälle und Personenschäden |
| Unzureichend gekennzeichnete Wege | Stürze und Kollisionen | |
| Verstellte Verkehrswege | Behinderungen und Unfallrisiken | |
| 2.3 Sturz auf der Ebene | Unebene Bodenverhältnisse | Verstauchungen und Knochenbrüche |
| Bauschutt auf Laufwegen | Stolperunfälle | |
| Rutschige Oberflächen | Sturzverletzungen | |
| 2.4 Absturz | Ungesicherte Dachkanten | Schwere oder tödliche Verletzungen |
| Fehlende Seitenschutzsysteme | Absturz aus großer Höhe | |
| Unsachgemäß verwendete Leitern | Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen | |
| 2.5 Behälter, Silos und enge Räume | Sauerstoffmangel | Bewusstlosigkeit und Erstickungsgefahr |
| Gefährliche Gase | Vergiftungen | |
| Erschwerte Rettung | Verzögerte Notfallmaßnahmen | |
| 3.1 Schwere körperliche Arbeit | Manuelles Heben schwerer Lasten | Rücken- und Bandscheibenschäden |
| Tragen von Baumaterialien | Muskel- und Gelenkbeschwerden | |
| Dauerhafte körperliche Belastung | Langfristige Muskel-Skelett-Erkrankungen | |
| 3.4 Klima | Arbeiten bei großer Hitze | Hitzestress und Kreislaufprobleme |
| Arbeiten bei Frost | Unterkühlungen | |
| Starke Sonneneinstrahlung | UV-Schäden und Hauterkrankungen | |
| 4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile | Kontakt mit rotierenden Maschinenteilen | Amputationen und schwere Verletzungen |
| Fehlende Schutzeinrichtungen | Einziehen von Körperteilen | |
| Unsachgemäße Maschinenbedienung | Schwere Arbeitsunfälle | |
| 4.3 Transportmittel | Bagger oder Radlader erfassen Personen | Schwere Personenschäden |
| Kollision von Baumaschinen | Personen- und Sachschäden | |
| Rangierunfälle | Quetschverletzungen | |
| 4.4 Unkontrolliert bewegte Teile | Herabfallende Baumaterialien | Kopfverletzungen |
| Umstürzende Bauteile | Quetschungen | |
| Herabfallendes Werkzeug | Schwere Verletzungen | |
| 5.1 Elektrische Anlagen | Beschädigte Baustromverteiler | Stromschläge |
| Defekte Verlängerungsleitungen | Elektrounfälle | |
| Unsachgemäße Elektroinstallationen | Brände und Personenschäden | |
| 5.2 Gefährliche Körperdurchströmung | Kontakt mit spannungsführenden Leitungen | Herzstillstand |
| Beschädigte Elektrowerkzeuge | Schwere Stromunfälle | |
| Fehlende Schutzmaßnahmen | Lebensgefährliche Verletzungen | |
| 6.1 Gesundheitsschädigende Stoffe | Quarzstaub bei Betonarbeiten | Atemwegserkrankungen |
| Asbest bei Sanierungsarbeiten | Schwere Lungenerkrankungen | |
| Zementkontakt | Hautreizungen und Verätzungen | |
| 7.1 Brandgefahr | Schweißarbeiten | Brände auf der Baustelle |
| Brennbare Baustoffe | Brandausbreitung | |
| Defekte elektrische Anlagen | Sach- und Personenschäden | |
| 8.2 Nicht gezielte Tätigkeiten | Kontakt mit Schimmelpilzen | Atemwegsbeschwerden |
| Tierische Verunreinigungen | Infektionsrisiken | |
| Kontaminierte Baustellenbereiche | Gesundheitsgefährdungen | |
| 9.1 Lärm | Baumaschinen und Abbrucharbeiten | Gehörschäden |
| Dauerhafte Lärmbelastung | Konzentrationsmängel | |
| Fehlende Gehörschutzmaßnahmen | Lärmschwerhörigkeit | |
| 9.3 Ganzkörperschwingungen | Führen von Baumaschinen | Wirbelsäulenbeschwerden |
| Dauerhafte Schwingungsbelastung | Muskel-Skelett-Erkrankungen | |
| Ungeeignete Fahrersitze | Chronische Rückenbeschwerden | |
| 9.8 Hitze- und Kältearbeit | Arbeiten bei extremer Hitze | Kreislaufversagen |
| Arbeiten bei Frost | Unterkühlung | |
| Starke UV-Belastung | Hautkrebsrisiko | |
| 10.2 Arbeitsorganisation | Hoher Termin- und Kostendruck | Fehlhandlungen und Unfälle |
| Personalmangel | Überlastung der Beschäftigten | |
| Mangelhafte Baustellenplanung | Erhöhte Gefährdung aller Beteiligten | |
| 10.3 Arbeitszeit | Überstunden | Ermüdung und Konzentrationsmängel |
| Wochenendarbeit | Erhöhte Fehlerquote | |
| Lange Arbeitstage | Erhöhtes Unfallrisiko | |
| 11.1 Reise-, Fahr- und Steuertätigkeiten | Führen von Baumaschinen | Kollisionen und Anfahrunfälle |
| Rangieren auf engem Raum | Personenschäden | |
| Transportfahrten auf Baustellen | Verkehrsunfälle |
Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutz auf Baustellen
Auf Baustellen gelten zahlreiche gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Weiterführende Informationen zu Gefährdungsbeurteilungen, Baustellensicherheit, Absturzsicherung, persönlicher Schutzausrüstung und Baustellenorganisation finden Sie unter anderem bei folgenden Institutionen:
- BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- DIN Deutsches Institut für Normung
Schutzmaßnahmen auf Baustellen nach dem STOP-Prinzip
Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen ist das sogenannte STOP-Prinzip zu beachten. Es beschreibt die Rangfolge von Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Gefährdungen. Technische und organisatorische Maßnahmen haben dabei grundsätzlich Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen.
S – Substitution
Gefährliche Arbeitsverfahren, Stoffe oder Arbeitsmittel sollten möglichst durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden. Beispiele sind staubarme Arbeitsverfahren, emissionsarme Produkte oder der Einsatz vorgefertigter Bauteile zur Reduzierung gefährlicher Tätigkeiten auf der Baustelle.
T – Technische Schutzmaßnahmen
- Absturzsicherungen und Seitenschutzsysteme
- Schutzgerüste und Fangnetze
- Absperrungen von Gefahrenbereichen
- Maschinenschutzvorrichtungen
- Baustromverteiler mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
- Staubabsaugungen und Belüftungssysteme
O – Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Koordination verschiedener Gewerke
- Baustellenordnung und Verkehrsregelungen
- Unterweisungen der Beschäftigten
- Festlegung sicherer Arbeitsabläufe
- Arbeitsfreigaben für gefährliche Tätigkeiten
- Regelmäßige Sicherheitsbegehungen
P – Persönliche Schutzmaßnahmen
- Schutzhelm
- Sicherheitsschuhe
- Warnkleidung
- Schutzhandschuhe
- Gehörschutz
- Atemschutz
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Baustellenverordnung und Sicherheitskoordination
Auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern müssen die Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) berücksichtigt werden. Ziel ist es, Gefährdungen durch die gleichzeitige Tätigkeit verschiedener Unternehmen zu vermeiden und die Zusammenarbeit auf der Baustelle sicher zu gestalten.
Bereits in der Planungsphase sind mögliche Gefährdungen zu berücksichtigen. Je nach Umfang und Art des Bauvorhabens kann die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) erforderlich sein.
Aufgaben des SiGeKo
- Koordination von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Abstimmung der beteiligten Unternehmen
- Überwachung sicherheitsrelevanter Maßnahmen
- Unterstützung bei der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
Besonders unfallträchtige Tätigkeiten auf Baustellen
Nach Erfahrungen der gesetzlichen Unfallversicherung treten schwere und tödliche Arbeitsunfälle auf Baustellen besonders häufig bei folgenden Tätigkeiten auf:
- Arbeiten auf Dächern
- Arbeiten auf Gerüsten
- Benutzung von Leitern
- Arbeiten an Baugruben und Gräben
- Führen von Baumaschinen
- Kranarbeiten
- Arbeiten unter schwebenden Lasten
- Arbeiten in engen Räumen und Schächten
- Arbeiten an elektrischen Anlagen
Rechtliche Grundlagen für den Arbeitsschutz auf Baustellen
Der Arbeitsschutz auf Baustellen basiert auf verschiedenen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Zu den wichtigsten Regelwerken gehören:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- DIN-Normen für Bau- und Arbeitsschutz
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zu Arbeitsschutz, Baustellensicherheit und Gefährdungsbeurteilungen finden Sie bei den folgenden Institutionen:
- BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- DIN Deutsches Institut für Normung
Häufige Fragen zu Gefährdungen auf Baustellen
Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen besonders wichtig?
Baustellen zeichnen sich durch ständig wechselnde Arbeitsbedingungen, verschiedene Gewerke und zahlreiche gleichzeitig vorhandene Gefährdungen aus. Eine Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen verantwortlich?
Für die Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich. Arbeiten mehrere Unternehmen auf einer Baustelle zusammen, müssen die Tätigkeiten zusätzlich koordiniert werden.
Wann wird ein SiGeKo benötigt?
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) kann erforderlich sein, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden und die Voraussetzungen der Baustellenverordnung erfüllt sind.
Welche Gefährdungen führen auf Baustellen besonders häufig zu schweren Unfällen?
Zu den häufigsten Ursachen schwerer Arbeitsunfälle zählen Abstürze aus der Höhe, herabfallende Gegenstände, Anfahrunfälle mit Baumaschinen, elektrische Gefährdungen sowie das Versagen von Arbeitsmitteln oder Sicherungseinrichtungen.
Weitere Gefährdungen nach Branche
- Gefährdungen nach Branche
- Gefährdungen im Büro
- Gefährdungen im Lager
- Gefährdungen in der Pflege
- Gefährdungen in der Gastronomie
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für sichere Arbeitsbedingungen auf Baustellen. Sie hilft dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und gesetzliche Anforderungen einzuhalten.
KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen, Bauherren und Verantwortliche bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen sowie bei der Umsetzung wirksamer Arbeitsschutzmaßnahmen auf Baustellen.