Gefährdungsbeurteilung kennt jeder –
aber woher kommt plötzlich die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Viele Unternehmen kennen die klassische Gefährdungsbeurteilung bereits seit Jahren.
Doch plötzlich taucht überall ein neuer Begriff auf:
psychische Gefährdungsbeurteilung.
Warum ist dieses Thema heute so wichtig
und warum müssen Unternehmen jetzt handeln?
Die Arbeitswelt hat sich verändert
Früher standen im Arbeitsschutz vor allem sichtbare Gefahren im Mittelpunkt:
Maschinen, Stolperstellen, Gefahrstoffe oder Lärm.
Heute verändern sich Arbeitsplätze jedoch immer stärker.
Zeitdruck, Personalmangel, ständige Erreichbarkeit,
hohe Verantwortung und digitale Überlastung
führen zunehmend zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.
Das Problem:
Psychische Belastungen sind oft nicht sofort sichtbar,
wirken aber langfristig auf Gesundheit,
Leistungsfähigkeit und Fehlzeiten.
Warum müssen Unternehmen sich jetzt damit beschäftigen?
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist keine neue Erfindung,
sondern bereits seit Jahren Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes.
Viele Unternehmen haben das Thema jedoch lange unterschätzt.
Behörden und Berufsgenossenschaften kontrollieren inzwischen deutlich stärker,
ob psychische Belastungen im Unternehmen berücksichtigt werden.
Die gesetzliche Grundlage bildet §5 Arbeitsschutzgesetz.
Weitere Informationen finden Unternehmen bei der
BAuA
und der
DGUV
.
Was sind typische psychische Belastungen?
Zeitdruck
Immer weniger Zeit für immer mehr Aufgaben.
Personalmangel
Hohe Belastung durch fehlende Mitarbeiter.
Ständige Unterbrechungen
Telefonate, E-Mails und Meetings verhindern konzentriertes Arbeiten.
Schichtarbeit
Belastung von Schlaf und Regeneration.
Konflikte
Spannungen im Team oder mit Kunden.
Hohe Verantwortung
Dauerhafte mentale Belastung durch Verantwortung und Fehlerdruck.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Nahezu jedes Unternehmen ist betroffen –
unabhängig von Branche oder Größe.
-
Büroarbeitsplätze
-
Produktionsunternehmen
-
Pflegeeinrichtungen
- Logistikunternehmen
- Handwerksbetriebe
- Verwaltungen
Was passiert, wenn Unternehmen nichts tun?
- Steigende Fehlzeiten
- Mehr Krankmeldungen
- Sinkende Motivation
- Höhere Fluktuation
- Beanstandungen durch Behörden
- Probleme bei BG-Prüfungen
- Fehlende Dokumentation
Wichtig:
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist heute ein fester Bestandteil moderner Arbeitsschutzsysteme.
Wie läuft eine psychische Gefährdungsbeurteilung ab?
- Arbeitsbereiche analysieren
- Psychische Belastungen ermitteln
- Mitarbeiter einbeziehen
- Risiken bewerten
- Maßnahmen festlegen
- Wirksamkeit kontrollieren
- Dokumentation erstellen
Mehr Informationen zur
psychischen Gefährdungsbeurteilung
finden Sie auf unserer Hauptseite.
FAQ – Psychische Gefährdungsbeurteilung
Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja. Sie gehört zur gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung.
Warum wird das Thema plötzlich so wichtig?
Psychische Belastungen nehmen seit Jahren zu und werden stärker kontrolliert.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Grundsätzlich alle Unternehmen und Arbeitgeber.
Wer darf die psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Die Durchführung kann intern oder mit Unterstützung externer Fachkräfte erfolgen.
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KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen
bei der rechtssicheren Durchführung psychischer Gefährdungsbeurteilungen.