Gefährdungen in der Intensivpflege | Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungen in der Intensivpflege – Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung

Die Intensivpflege gehört zu den anspruchsvollsten Tätigkeitsbereichen im Gesundheitswesen. Pflegekräfte übernehmen die Versorgung von Menschen mit schweren Erkrankungen, intensivmedizinischem Unterstützungsbedarf oder dauerhafter Beatmung. Dabei tragen sie eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Patienten und sind gleichzeitig vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt.

Besonders in der außerklinischen Intensivpflege und der 1:1-Versorgung arbeiten Beschäftigte häufig eigenverantwortlich und teilweise allein. Neben biologischen Gefährdungen durch Krankheitserreger spielen medizinische Notfallsituationen, psychische Belastungen, der Umgang mit komplexen Medizinprodukten sowie ergonomische Belastungen eine zentrale Rolle.

Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung ist daher unverzichtbar, um Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die folgende Übersicht zeigt typische Gefährdungsfaktoren in der Intensivpflege sowie mögliche Gefahren und deren Folgen.

Typische Gefährdungen in der Intensivpflege

Gefährdungsfaktor Mögliche Gefahr Mögliche Folgen
Biologische Arbeitsstoffe Kontakt mit infektiösen Körperflüssigkeiten Infektionskrankheiten und Arbeitsausfälle
Kontakt mit multiresistenten Erregern (MRSA, MRGN, VRE) Infektionsrisiken und Gesundheitsgefährdungen
Trachealsekret und Absaugvorgänge Exposition gegenüber Krankheitserregern
Beatmungspflege Ausfall von Beatmungsgeräten Akute Lebensgefahr für Patienten
Fehlbedienung von Beatmungstechnik Versorgungsfehler
Undichtigkeiten im Beatmungssystem Atemprobleme und Notfallsituationen
Absaugmanagement Fehlerhafte Absaugvorgänge Patientengefährdung
Kontaminierte Absauggeräte Infektionsrisiken
Technische Defekte Versorgungsunterbrechungen
Medizinprodukte Defekte Überwachungsgeräte Verspätete Reaktion auf Notfälle
Fehlerhafte Alarmsysteme Gefährdung des Patienten
Unsachgemäße Bedienung Schwere Behandlungsfehler
Sauerstoffversorgung Beschädigte Sauerstoffleitungen Unterversorgung des Patienten
Unsachgemäße Lagerung von Sauerstoff Brand- und Explosionsgefahr
Technische Störungen Akute Notfallsituationen
Nadelstichverletzungen Verletzung durch Kanülen Infektionsrisiken
Unsachgemäße Entsorgung Stichverletzungen
Fehlende Sicherheitsprodukte Übertragung von Krankheitserregern
Patiententransfer Umlagern intensivpflichtiger Patienten Rücken- und Bandscheibenschäden
Mobilisation ohne Hilfsmittel Muskel-Skelett-Erkrankungen
Arbeiten in Zwangshaltungen Nacken- und Schulterbeschwerden
Alleinarbeit Notfälle während der 1:1-Betreuung Hohe psychische Belastung
Fehlende unmittelbare Unterstützung Verzögerte Hilfeleistung
Arbeiten in unbekannten Umgebungen Erhöhte Gefährdungen
Psychische Belastungen Hohe Verantwortung für vital bedrohte Patienten Stress und Überlastung
Dauerhafte Überwachung Mentale Ermüdung
Sterbebegleitung Emotionale Belastungen
Gewalt und Aggression Verbale Übergriffe Psychische Belastungen
Aggressive Angehörige Stress und Unsicherheit
Bedrohungssituationen Körperliche und psychische Gefährdungen
Arbeitszeit 12-Stunden-Dienste Ermüdung und Konzentrationsverlust
Nachtdienste Schlafstörungen
Überstunden Erhöhtes Fehlerrisiko
Gefahrstoffe Desinfektionsmittel Hautreizungen
Reinigungschemikalien Allergische Reaktionen
Arzneimittelkontakt Gesundheitliche Beschwerden
Elektrische Betriebsmittel Defekte Medizinprodukte Stromschläge
Beschädigte Kabel Brandgefahr
Mangelhafte Elektroinstallationen Elektrounfälle
Brandschutz Sauerstoffangereicherte Atmosphäre Erhöhtes Brandrisiko
Defekte Elektrogeräte Brände
Fehlende Notfallplanung Erschwerte Evakuierung

Besondere Herausforderungen in der Intensivpflege

Die Intensivpflege unterscheidet sich von vielen anderen Pflegebereichen durch den Einsatz komplexer Medizintechnik, die hohe Verantwortung für lebensbedrohlich erkrankte Menschen sowie die Vielzahl möglicher Notfallsituationen. Bereits kleine Fehler können erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Patienten haben.

Neben klassischen Gefährdungen des Arbeitsschutzes müssen deshalb insbesondere medizinische Risiken, Infektionsschutzmaßnahmen, psychische Belastungen sowie die sichere Anwendung von Medizinprodukten berücksichtigt werden.

Weiterführende Informationen

Weitere Gefährdungen im Pflegebereich

Schutzmaßnahmen in der Intensivpflege nach dem STOP-Prinzip

Die Intensivpflege stellt besonders hohe Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Aufgrund der Versorgung von intensivpflegebedürftigen und häufig beatmeten Patienten müssen Gefährdungen frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Grundlage hierfür ist das STOP-Prinzip, welches die Rangfolge der Schutzmaßnahmen festlegt.

S – Substitution

  • Einsatz von Sicherheitskanülen und Sicherheitsprodukten
  • Verwendung geschlossener Absaug- und Sekretmanagementsysteme
  • Einsatz hautschonender Desinfektionsmittel
  • Verwendung emissionsarmer Reinigungsprodukte
  • Einsatz ergonomischer Transferhilfen zur Vermeidung körperlicher Belastungen

T – Technische Schutzmaßnahmen

  • Beatmungsgeräte mit Alarm- und Überwachungssystemen
  • Patientenlifter und elektrische Pflegebetten
  • Absauggeräte mit geschlossenen Systemen
  • Sauerstoffanlagen mit Sicherheitsvorrichtungen
  • Stichsichere Entsorgungsbehälter
  • Notruf- und Alarmierungssysteme
  • Medizinische Monitoring-Systeme
  • USV-Anlagen zur Notstromversorgung kritischer Geräte

O – Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Gefährdungsbeurteilungen für sämtliche Tätigkeiten
  • Notfall- und Eskalationskonzepte
  • Regelmäßige Unterweisungen
  • Hygienepläne
  • Medizinprodukte-Einweisungen
  • Dokumentierte Notfallabläufe
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Schicht- und Belastungsmanagement

P – Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Schutzhandschuhe
  • Schutzkittel
  • FFP2- und FFP3-Masken
  • Schutzbrillen
  • Gesichtsschutz bei Aerosolbildung
  • Rutschhemmendes Schuhwerk

TRBA 250 in der Intensivpflege

Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) gehört zu den wichtigsten Regelwerken für die Intensivpflege. Sie konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung für Tätigkeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.

Beschäftigte in der Intensivpflege haben regelmäßig Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tracheostomaversorgung, Absaugmanagement, Beatmungspflege, Wundversorgung sowie den Umgang mit Körperausscheidungen.

Wichtige Anforderungen der TRBA 250

  • Händehygiene
  • Infektionsschutzmaßnahmen
  • Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
  • Schutz vor Nadelstichverletzungen
  • Abfallmanagement
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Gefährdungsbeurteilung biologischer Arbeitsstoffe

Gefährdungen bei der Beatmungspflege

Die Beatmungspflege zählt zu den zentralen Aufgaben in der Intensivpflege. Fehler bei der Bedienung oder technische Defekte können schwerwiegende Folgen für Patienten haben.

Typische Risiken

  • Ausfall von Beatmungsgeräten
  • Fehlfunktionen von Alarmanlagen
  • Diskonnektion des Beatmungssystems
  • Fehlbedienungen
  • Fehlerhafte Einstellungen
  • Stromausfälle
  • Akkuausfälle mobiler Geräte

Empfohlene Schutzmaßnahmen

  • Regelmäßige Geräteprüfungen
  • Dokumentierte Einweisungen
  • Notfallkonzepte für Geräteausfälle
  • Vorhaltung von Ersatzgeräten
  • Regelmäßige Schulungen
  • Notstromversorgung sicherstellen

Sauerstoffversorgung und Brandschutz

In der außerklinischen Intensivpflege kommen häufig Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoffsysteme oder Druckgasflaschen zum Einsatz. Sauerstoff selbst ist nicht brennbar, fördert jedoch die Verbrennung erheblich.

Mögliche Gefährdungen

  • Brandentstehung in sauerstoffangereicherter Atmosphäre
  • Unsachgemäße Lagerung von Sauerstoffflaschen
  • Technische Defekte
  • Undichtigkeiten
  • Fehlende Brandschutzmaßnahmen

Erforderliche Maßnahmen

  • Brandschutzunterweisungen
  • Regelmäßige Prüfung der Anlagen
  • Sichere Lagerung von Sauerstoffflaschen
  • Rauchverbote konsequent umsetzen
  • Dokumentierte Notfallmaßnahmen

Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung regelt den sicheren Betrieb von Medizinprodukten. Gerade in der Intensivpflege kommen zahlreiche Medizinprodukte zum Einsatz, deren sichere Anwendung zwingend erforderlich ist.

Typische Medizinprodukte

  • Beatmungsgeräte
  • Absauggeräte
  • Monitoring-Systeme
  • Spritzenpumpen
  • Infusionspumpen
  • Sauerstoffgeräte
  • Pulsoximeter

Anforderungen der MPBetreibV

  • Einweisungen dokumentieren
  • Funktionsprüfungen durchführen
  • Wartungsintervalle einhalten
  • Geräteprüfungen dokumentieren
  • Herstellerangaben beachten

MRSA, MRGN und weitere multiresistente Erreger

Patienten der Intensivpflege weisen aufgrund ihrer Erkrankungen häufig ein erhöhtes Risiko für Infektionen auf. Gleichzeitig können Beschäftigte mit multiresistenten Erregern in Kontakt kommen.

Typische Erreger

  • MRSA
  • MRGN
  • VRE
  • Clostridioides difficile
  • Noroviren
  • Influenza
  • SARS-CoV-2

Schutzmaßnahmen

  • Konsequente Händedesinfektion
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Flächendesinfektion
  • Hygieneunterweisungen
  • Risikobewertung von Patienten
  • Einhaltung von Isolationsmaßnahmen

Nadelstichverletzungen in der Intensivpflege

Nadelstichverletzungen gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen. Aufgrund der Vielzahl invasiver Maßnahmen besteht in der Intensivpflege ein erhöhtes Risiko.

Mögliche Folgen

  • Hepatitis B
  • Hepatitis C
  • HIV
  • Psychische Belastungen
  • Arbeitsunfähigkeit

Präventionsmaßnahmen

  • Sicherheitskanülen einsetzen
  • Kein Recapping
  • Sofortige Entsorgung
  • Unterweisungen durchführen
  • Arbeitsmedizinische Betreuung

Alleinarbeit in der 1:1-Intensivversorgung

Die außerklinische Intensivpflege erfolgt häufig als 1:1-Versorgung. Beschäftigte arbeiten dabei oftmals allein beim Patienten und tragen eine hohe Verantwortung.

Besondere Risiken

  • Akute Notfallsituationen
  • Geräteausfälle
  • Gewalt- und Bedrohungssituationen
  • Fehlende unmittelbare Unterstützung
  • Psychische Belastungen

Empfohlene Maßnahmen

  • Notrufsysteme
  • Telefonische Erreichbarkeit
  • Notfallpläne
  • Rufbereitschaften
  • Regelmäßige Schulungen

Psychische Belastungen in der Intensivpflege

Die psychische Belastung in der Intensivpflege wird häufig unterschätzt. Beschäftigte tragen eine hohe Verantwortung für schwerstkranke Menschen und sind regelmäßig mit Notfällen konfrontiert.

Belastungsfaktoren

  • Dauerhafte Überwachung von Patienten
  • Verantwortung für lebenserhaltende Maßnahmen
  • Sterbebegleitung
  • Personalmangel
  • Nachtdienste
  • Arbeitsverdichtung
  • Emotionale Belastungen durch Angehörige

Präventionsmaßnahmen

  • Supervisionen
  • Fallbesprechungen
  • Psychologische Unterstützungsangebote
  • Ausreichende Erholungszeiten
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen

BGW-Regelwerke und wichtige Informationsquellen

  • BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • BGW – Arbeitsschutzmanagement
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
  • TRBA 250

    Besondere Gefährdungen in der außerklinischen Intensivpflege

    Die außerklinische Intensivpflege stellt eine besondere Form der Versorgung intensivpflegebedürftiger Menschen dar. Die Betreuung erfolgt häufig im häuslichen Umfeld, in Wohngemeinschaften für Intensivpflege oder in spezialisierten Einrichtungen. Beschäftigte arbeiten dabei oftmals eigenverantwortlich und müssen auch in Notfallsituationen schnell und sicher handeln.

    Im Vergleich zu Krankenhäusern bestehen in der außerklinischen Intensivpflege zusätzliche Herausforderungen, da die räumlichen, technischen und organisatorischen Bedingungen häufig nicht vollständig durch den Arbeitgeber beeinflusst werden können. Deshalb kommt der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Bedeutung zu.

    Typische Gefährdungen in der außerklinischen Intensivpflege

    Gefährdungsfaktor Mögliche Gefahr Mögliche Folgen
    Alleinarbeit in der 1:1-Versorgung Notfallsituationen ohne unmittelbare Unterstützung Verzögerte Hilfeleistung und erhöhte Gefährdung des Patienten
    Fehlende Unterstützung bei technischen Problemen Versorgungsunterbrechungen
    Alleinverantwortung während des Dienstes Hohe psychische Belastung
    Versorgung beatmeter Patienten Fehlbedienung des Beatmungsgerätes Ateminsuffizienz und Patientengefährdung
    Unbemerkte Diskonnektion des Beatmungssystems Akute Notfallsituation
    Fehlfunktion der Beatmungstechnik Versorgungsunterbrechung
    Tracheostomaversorgung Verlegung der Trachealkanüle Atemnot und lebensbedrohliche Situationen
    Unsachgemäße Absaugung Verletzungen der Atemwege
    Kanülenverlust Akute Notfallsituation
    Ausfall von Beatmungs- oder Absauggeräten Technischer Defekt Unterbrechung lebenserhaltender Maßnahmen
    Akkuausfall mobiler Geräte Versorgungsrisiko
    Fehlende Ersatzgeräte Patientengefährdung
    Stromausfälle im häuslichen Umfeld Ausfall medizinischer Geräte Akute Gesundheitsgefährdung
    Fehlende Notstromversorgung Versorgungsunterbrechungen
    Ausfall von Sauerstoffkonzentratoren Sauerstoffmangel beim Patienten
    Fehlende technische Redundanzen Kein Ersatzgerät verfügbar Erhöhte Ausfallrisiken
    Fehlende Backup-Systeme Versorgungsunterbrechungen
    Mangelhafte Notfallvorsorge Patientengefährdung
    Multiresistente Erreger (MRSA, MRGN, VRE) Kontakt mit kontaminierten Materialien Infektionsrisiko für Beschäftigte
    Fehlerhafte Hygienemaßnahmen Keimverschleppung
    Unzureichende Schutzmaßnahmen Erhöhte Infektionsgefahr
    Patiententransfer und Mobilisation Umlagern schwerer Patienten Rücken- und Bandscheibenschäden
    Transfer ohne Hilfsmittel Muskel-Skelett-Erkrankungen
    Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen Langfristige körperliche Beschwerden
    Psychische Belastungen Dauerhafte Verantwortung für intensivpflichtige Patienten Stress und Überlastung
    Umgang mit Notfällen Emotionale Belastungen
    Sterbebegleitung Psychische Beanspruchungen
    Gewalt- und Konfliktsituationen mit Angehörigen Verbale Übergriffe Psychische Belastungen
    Konflikte über Versorgungsmaßnahmen Stresssituationen
    Bedrohungen oder Aggressionen Gefährdung der Beschäftigten
    Beengte Wohnverhältnisse Eingeschränkte Bewegungsflächen Erschwerte Pflegehandlungen
    Fehlende Stellflächen für Medizinprodukte Organisations- und Sicherheitsprobleme
    Stolperstellen in der Wohnung Sturzunfälle
    Sauerstoffanwendungen und Brandschutz Sauerstoffangereicherte Atmosphäre Erhöhtes Brandrisiko
    Rauchen in der Nähe von Sauerstoffanlagen Brand- und Explosionsgefahr
    Unsachgemäße Lagerung von Sauerstoffflaschen Schwere Personen- und Sachschäden

    Besondere Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung

    Bei der Gefährdungsbeurteilung in der außerklinischen Intensivpflege sollten neben den klassischen Gefährdungsfaktoren insbesondere die häusliche Umgebung, die eingesetzten Medizinprodukte, die Notfallorganisation, die Stromversorgung, die Sauerstoffversorgung sowie die psychischen Belastungen der Beschäftigten berücksichtigt werden.

    Darüber hinaus sollten regelmäßige Überprüfungen der Arbeitsbedingungen, der technischen Ausstattung und der Notfallkonzepte durchgeführt werden. Insbesondere bei beatmeten Patienten sind klare Abläufe für Geräteausfälle, Stromunterbrechungen und medizinische Notfälle festzulegen.

    Besondere Schutzmaßnahmen in der außerklinischen Intensivpflege

    • Dokumentierte Notfall- und Eskalationskonzepte
    • Regelmäßige Notfalltrainings
    • Prüfung der Beatmungs- und Absaugtechnik
    • Vorhaltung von Ersatzgeräten
    • Notstromlösungen für kritische Medizinprodukte
    • Schulungen zur Tracheostomaversorgung
    • Regelmäßige Hygieneschulungen
    • Unterweisungen zu MRSA- und MRGN-Maßnahmen
    • Gefährdungsbeurteilungen für Alleinarbeit
    • Psychologische Unterstützungsangebote für Beschäftigte

Referenzen aus der Intensivpflege

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt ambulante Intensivpflegedienste, Wohngemeinschaften für außerklinische Intensivpflege sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Hygienekonzepten und der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz.

Zu den betreuten Einrichtungen zählen unter anderem spezialisierte Pflegedienste aus den Bereichen Intensivpflege, Beatmungspflege und außerklinische Versorgung.

Häufige Fragen zu Gefährdungen in der Intensivpflege

Ist für Intensivpflegedienste eine Gefährdungsbeurteilung verpflichtend?

Ja. Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, sämtliche Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Welche Gefährdungen treten in der Intensivpflege besonders häufig auf?

Zu den häufigsten Gefährdungen gehören Infektionsrisiken, Nadelstichverletzungen, körperliche Belastungen, psychische Beanspruchungen, Notfallsituationen sowie Risiken beim Umgang mit Medizinprodukten und Beatmungstechnik.

Welche Bedeutung hat die TRBA 250 für Intensivpflegedienste?

Die TRBA 250 konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung und enthält wichtige Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.

Warum ist die MPBetreibV in der Intensivpflege wichtig?

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung regelt den sicheren Betrieb von Medizinprodukten und trägt dazu bei, Patienten und Beschäftigte vor Gefährdungen zu schützen.

Welche Rolle spielt die BGW für Intensivpflegedienste?

Die BGW unterstützt Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Handlungshilfen, Schulungen, Präventionsangeboten und branchenspezifischen Informationen zum Arbeitsschutz.

Weitere Gefährdungen im Pflegebereich

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung in der Intensivpflege

Die Intensivpflege stellt besonders hohe Anforderungen an Arbeitgeber und Beschäftigte. Die Kombination aus medizinischen Risiken, biologischen Gefährdungen, komplexer Technik und psychischen Belastungen erfordert eine umfassende und regelmäßig aktualisierte Gefährdungsbeurteilung.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Intensivpflegedienste, Beatmungspflegedienste und Einrichtungen der außerklinischen Intensivversorgung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Hygienekonzepten und Arbeitsschutzmaßnahmen. Gemeinsam schaffen wir sichere Arbeitsbedingungen und unterstützen die rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Referenzen:

Zu den von uns betreuten Kunden in der Intensivpflege zählt unter anderem der  Pflegedienst Lebenswerk GmbH aus Düsseldorf.

KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an.

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