Gefährdungen im Elektrounternehmen | Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung

 

Gefährdungen im Elektrounternehmen – Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung

Elektrounternehmen gehören zu den Branchen mit besonders hohen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Beschäftigte arbeiten täglich an elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln, Verteilungen, Schaltschränken, Maschinen, Photovoltaikanlagen und technischen Einrichtungen. Neben den Gefährdungen durch elektrischen Strom bestehen zahlreiche weitere Risiken durch Arbeiten auf Baustellen, Leitern, Gerüsten, Dächern und bei Wartungs- sowie Instandhaltungsarbeiten.

Besonders kritisch sind Arbeiten unter Spannung, das Arbeiten in der Nähe spannungsführender Teile sowie Tätigkeiten auf Baustellen mit wechselnden Arbeitsbedingungen. Hinzu kommen körperliche Belastungen, Gefahrstoffe, Absturzrisiken und psychische Belastungen durch Termin- und Zeitdruck.

Eine systematische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für sichere Arbeitsbedingungen und unterstützt Elektrounternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen der DGUV Vorschrift 3, der Betriebssicherheitsverordnung sowie weiterer Arbeitsschutzvorschriften.

Typische Gefährdungen im Elektrounternehmen

Gefährdungsfaktor Mögliche Gefahr Mögliche Folgen
Elektrischer Strom Berührung spannungsführender Teile Stromschlag und schwere Verletzungen
Fehlerhafte Anlagen Elektrounfälle
Defekte Betriebsmittel Lebensgefährliche Verletzungen
Arbeiten unter Spannung Direkter Kontakt mit spannungsführenden Teilen Schwere Stromunfälle
Lichtbogenbildung Verbrennungen und Augenverletzungen
Fehlerhafte Arbeitsverfahren Schwere Personenschäden
Lichtbogengefahren Kurzschlüsse Verbrennungen
Schalthandlungen Augenverletzungen
Störlichtbögen Schwere Körperverletzungen
Leitern und Tritte Umkippen der Leiter Absturzunfälle
Fehlende Sicherung Verletzungen
Beschädigte Leitern Stürze aus großer Höhe
Gerüste Absturz vom Gerüst Schwere Verletzungen
Fehlende Absturzsicherung Personenschäden
Unsachgemäße Nutzung Unfallereignisse
Photovoltaikanlagen Arbeiten auf Dächern Absturzunfälle
Gleichspannungsanlagen Stromschläge
Witterungseinflüsse Erhöhte Unfallgefahr
Baustellenbetrieb Unübersichtliche Arbeitsbereiche Kollisionen und Verletzungen
Arbeiten verschiedener Gewerke Gefährdungen durch Fremdfirmen
Baustellenverkehr Anfahrunfälle
Handmaschinen und Elektrowerkzeuge Bohrmaschinen und Winkelschleifer Schnitt- und Quetschverletzungen
Defekte Werkzeuge Verletzungen
Fehlende Schutzeinrichtungen Arbeitsunfälle
Heben und Tragen Kabeltrommeln Rückenbeschwerden
Materialtransporte Muskel-Skelett-Erkrankungen
Schaltschränke Körperliche Überlastung
Gefahrstoffe und Stäube Bohrstaub Atemwegsbelastungen
Quarzstaub Langfristige Gesundheitsschäden
Asbest in Bestandsgebäuden Schwere Erkrankungen
Alleinarbeit Arbeiten ohne Unterstützung Verzögerte Hilfeleistung
Notdiensteinsätze Erhöhte Gefährdung
Kundendiensttätigkeiten Sicherheitsrisiken
Psychische Belastungen Termin- und Zeitdruck Stress und Überlastung
Fachkräftemangel Arbeitsverdichtung
Hohe Verantwortung Psychische Beanspruchungen
Brandschutz Elektrische Defekte Brände
Kurzschlüsse Sachschäden
Fehlende Schutzmaßnahmen Brand- und Personengefahren

Besondere Herausforderungen im Elektrohandwerk

Elektrounternehmen arbeiten häufig auf Baustellen, in Industrieanlagen, Gewerbebetrieben und Privatobjekten. Die Gefährdungen ändern sich dadurch regelmäßig. Eine sorgfältige Planung, sichere Arbeitsverfahren sowie regelmäßige Unterweisungen sind entscheidend für die Vermeidung schwerer Arbeitsunfälle.

Besondere Bedeutung besitzen die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik, die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 sowie die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Wichtige Regelwerke und Informationen

Weitere Gefährdungen nach Branche

Referenzen aus dem Elektrohandwerk

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Elektrofachbetriebe, Elektromontageunternehmen und Dienstleister der Elektrotechnik bei der rechtssicheren Umsetzung von Arbeitsschutzanforderungen im betrieblichen Alltag.

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Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem die Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, die Durchführung von Baustellenbegehungen, die Unterstützung bei der Organisation sicherer Arbeitsabläufe sowie die Beratung zu den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3, der Betriebssicherheitsverordnung und weiterer relevanter Regelwerke.

Dabei stehen praxisnahe Lösungen im Vordergrund, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den besonderen Herausforderungen des Elektrohandwerks gerecht werden.

Schutzmaßnahmen im Elektrohandwerk nach dem STOP-Prinzip

Arbeiten an elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Energieversorgungssystemen gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Handwerk. Stromunfälle, Lichtbögen und Abstürze können schwerwiegende oder sogar tödliche Folgen haben. Deshalb sollten Schutzmaßnahmen im Elektrohandwerk konsequent nach dem STOP-Prinzip ausgewählt und umgesetzt werden.

S – Substitution

  • Einsatz berührungssicherer Systeme
  • Verwendung moderner Schutztechnik
  • Ersatz beschädigter Betriebsmittel
  • Einsatz staubarmer Bearbeitungsverfahren
  • Verwendung sicherer Arbeitsverfahren anstelle gefährlicher Tätigkeiten

T – Technische Schutzmaßnahmen

  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)
  • Abschrankungen spannungsführender Teile
  • Absturzsicherungen auf Dächern
  • Leiter- und Gerüstsicherungen
  • Absaugtechnik bei Bohr- und Stemmarbeiten
  • Lichtbogenschutzsysteme
  • Schutzisolierte Werkzeuge
  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel

O – Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeitsfreigaben
  • Baustellenkoordination
  • Unterweisungen
  • Arbeitsanweisungen
  • Notfallorganisation
  • Regelmäßige Sicherheitsgespräche
  • Prüf- und Wartungspläne

P – Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Elektriker-Schutzhelm
  • Schutzbrille
  • Isolierende Schutzhandschuhe
  • Lichtbogenschutzkleidung
  • Sicherheitsschuhe
  • Atemschutz bei staubintensiven Tätigkeiten
  • Warnschutzkleidung

Die 5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik

Die fünf Sicherheitsregeln bilden die wichtigste Grundlage für sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen. Sie dienen dem Schutz vor Stromschlägen und Lichtbogenunfällen und müssen vor Beginn elektrischer Arbeiten konsequent angewendet werden.

  1. Freischalten
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit feststellen
  4. Erden und kurzschließen
  5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Die Einhaltung dieser Sicherheitsregeln gehört zu den zentralen Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 sowie der VDE-Regelwerke.


Arbeiten unter Spannung (AuS)

Arbeiten unter Spannung dürfen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Hierbei bestehen erhebliche Gefahren durch Stromschläge, Lichtbögen und Verbrennungen.

Typische Risiken

  • Direkter Kontakt mit spannungsführenden Teilen
  • Störlichtbögen
  • Fehlbedienungen
  • Ungeeignete Werkzeuge
  • Mangelhafte Arbeitsvorbereitung

Schutzmaßnahmen

  • Spezielle AuS-Ausbildung
  • Geeignete PSA
  • Verwendung isolierter Werkzeuge
  • Dokumentierte Arbeitsverfahren
  • Gefährdungsbeurteilung vor Arbeitsbeginn

DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 zählt zu den wichtigsten Regelwerken im Elektrohandwerk. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen.

Ziele der DGUV Vorschrift 3

  • Vermeidung von Stromunfällen
  • Verhinderung von Bränden
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands elektrischer Anlagen
  • Früherkennung von Mängeln

Typische Prüfobjekte

  • Verlängerungsleitungen
  • Bohrmaschinen
  • Winkelschleifer
  • Baustromverteiler
  • Schaltschränke
  • Ortsfeste Anlagen

Photovoltaikanlagen und Dacharbeiten

Die Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Gefährdungen durch Absturzrisiken und Gleichspannungssysteme.

Typische Gefährdungen

  • Absturz vom Dach
  • Durchsturz durch Lichtkuppeln
  • Arbeiten bei Wind und Nässe
  • Stromschläge durch PV-Module
  • Fehlende Anschlageinrichtungen

Schutzmaßnahmen

  • Absturzsicherungen
  • Anschlagpunkte
  • PSAgA
  • Unterweisungen
  • Wetterabhängige Arbeitsplanung

Lichtbogengefahren

Lichtbögen zählen zu den gefährlichsten Ereignissen im Elektrohandwerk. Bereits wenige Millisekunden können ausreichen, um schwerste Verbrennungen zu verursachen.

Mögliche Folgen

  • Schwerste Verbrennungen
  • Augenverletzungen
  • Hörschäden
  • Sekundärunfälle durch Schreckreaktionen
  • Brandereignisse

Schutzmaßnahmen

  • Lichtbogenschutzkleidung
  • Gesichtsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Geeignete Schaltverfahren
  • Regelmäßige Unterweisungen

Leitern, Gerüste und Absturzsicherung

Viele Tätigkeiten im Elektrohandwerk werden in Höhen durchgeführt. Absturzunfälle gehören deshalb zu den schwersten Unfallereignissen im Handwerk.

Typische Gefährdungen

  • Umstürzende Leitern
  • Unsachgemäße Gerüstnutzung
  • Fehlende Seitenschutzsysteme
  • Arbeiten auf Dächern
  • Durchsturzgefahren

Präventionsmaßnahmen

  • Leiterprüfungen
  • Gerüstkontrollen
  • PSAgA
  • Unterweisungen
  • Sichere Zugänge

Asbest und Gefahrstoffe bei Sanierungen

Elektrounternehmen arbeiten häufig in Bestandsgebäuden. Bei Bohr-, Fräs- und Stemmarbeiten können Gefahrstoffe wie Asbest oder Quarzstaub freigesetzt werden.

Typische Gefährdungen

  • Asbesthaltige Baustoffe
  • Quarzstaub
  • Mineralfasern
  • Schimmelbelastungen
  • Gefahrstoffe unbekannter Herkunft

Schutzmaßnahmen

  • Gebäudeerkundung
  • TRGS-konforme Arbeitsverfahren
  • Atemschutz
  • Staubarme Verfahren
  • Absaugtechnik

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die persönliche Schutzausrüstung stellt die letzte Schutzebene des STOP-Prinzips dar und muss entsprechend der Gefährdungsbeurteilung ausgewählt werden.

  • Sicherheitsschuhe S3
  • Elektrikerschutzhelm
  • Schutzbrille
  • Gehörschutz
  • Lichtbogenschutzkleidung
  • Warnschutzkleidung
  • PSAgA
  • Isolierende Handschuhe

BG ETEM, DGUV und weitere Regelwerke


Referenzen aus dem Elektrohandwerk

KUHP Arbeitssicherheit betreut Unternehmen des Elektrohandwerks bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Baustellenbegehungen, die Beratung zu DGUV Vorschrift 3 sowie die Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Weitere Referenzen finden Sie auf unserer
Referenzseite.


Häufige Fragen zu Gefährdungen im Elektrohandwerk

Welche Gefährdung stellt das größte Risiko im Elektrohandwerk dar?

Zu den größten Risiken gehören Stromschläge, Lichtbogenunfälle sowie Abstürze bei Arbeiten auf Leitern, Gerüsten und Dächern.

Ist die DGUV Vorschrift 3 verpflichtend?

Ja. Unternehmen müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Wann dürfen Arbeiten unter Spannung durchgeführt werden?

Arbeiten unter Spannung sind nur unter besonderen Voraussetzungen und durch speziell qualifizierte Beschäftigte zulässig.

Welche Bedeutung haben die fünf Sicherheitsregeln?

Die fünf Sicherheitsregeln bilden die Grundlage für sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen und dienen dem Schutz vor Stromunfällen.

Welche Rolle spielt die BG ETEM?

Die BG ETEM unterstützt Unternehmen des Elektrohandwerks mit branchenspezifischen Informationen, Regelwerken, Schulungen und Präventionsangeboten.


Weitere Gefährdungen nach Branche

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung im Elektrohandwerk

Elektrounternehmen unterliegen besonderen Anforderungen des Arbeitsschutzes. Stromunfälle, Lichtbogengefahren, Absturzrisiken und Baustellentätigkeiten erfordern eine sorgfältige Planung und Dokumentation aller Schutzmaßnahmen.

KUHP Arbeitssicherheit unterstützt Elektrobetriebe bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Baustellenbegehungen und der rechtssicheren Umsetzung der Anforderungen von DGUV, BG ETEM und Arbeitsschutzgesetz.

KUHP Arbeitssicherheit – Ihr Büro für Arbeitssicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift an.

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